Angenommen Person B, die Zugang zum Mailkonto von Person A hat, meldet diese ohne Person A davon in Kenntnis zu setzen bei einer Internetfirma X (Versand von SMS aus dem Internet) an und bestätigt die AGB und die Anmeldung per zugesandtem Link. Die ersten 14 Tage erfolgt eine kostenlose Mitgliedschaft die sich nach dem Ablauf direkt in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft umwandelt. Da in beiden Emails( Email 1 mit Bestätigungslink, Email 2 mit Login-Daten) kein Hinweis auf eine Kostenpflicht,AGBs etc steht und nur etwas von einer kostenlosen Registrierung, erachtet Person A die Mails als unwichtig. Doch direkt um 00:01 des 15. Tages nach erfolgter Anmeldung flattert dann eine Rechnung ins Mailkonto von Person A. Diese schaut die Mail mit Betreff Rechnung natürlich sofort durch und kündigt die nicht selbst getätigte Mitgliedschaft. Daraufhin antwortet die Internetfirma X mit einem Verweis auf die 14-tägige Kündigungsfrist und droht das Geld durch ein Inkassounternehmen mit erheblichen Mehrkosten einzutreiben.
Was kann Person A, die erst von dem Vertrag (in dem zusätzlich eine alte Adresse angegeben wurde und den sie erst nach 14 Tagen zu Gesicht bekommen hat und schon gar nicht „unterschrieben“ hat) nun machen?
Hallo
Angenommen Person B, die Zugang zum Mailkonto von Person A
hat, meldet diese ohne Person A davon in Kenntnis zu setzen
bei einer Internetfirma X (Versand von SMS aus dem Internet)
an …
Wie stehen denn Person A und B zueinander? Sind sie verwandt, befreundet, verfeindet oder so?
Da in beiden
Emails( Email 1 mit Bestätigungslink, …
Ist dieser Link denn getätigt worden?
Email 2 mit Login-Daten)
Ist der Login mal benutzt worden?
Ich glaube nicht, dass ich die Frage beantworten kann, ich denke aber, dass o.g. Fragen nicht ganz unwichtig sind.
Ich weiß nur, dass Verträge, die im Internet, telefonisch oder an der Haustür abgeschlossen werden, 14 Tage lang widerrufen werden können. Diese 14 Tage waren ja aber wohl schon vorbei.
Ich denke schon, dass es eine Rolle spielt, ob während des Anmeldevorgangs die Kostenpflicht deutlich erkennbar war. Ob dies der Fall war, sollte Person B sagen können.
Ich kann mir aber vorstellen, dass die Anmeldung erst mit dem Bestätigungslink wirksam wurde. Dann waren die 14 Tage ja vielleicht doch noch nicht vorbei, als der Vertrag gekündigt wurde.
Allerdings hätte dann bei Betätigung des Bestätigungslinks nach meiner Auffassung auch ein Hinweis auf die Kostenpflicht erscheinen müssen; ich weiß leider nicht, ob meine Auffassung hier geltendem Recht entspricht.
Kündigen und widerrufen ist allerdings ein Unterschied, vielleicht spielt das hier ja auch noch eine Rolle, dass gekündigt, und nicht widerrufen wurde.
Ansonsten kann man ja vielleicht auch Person B haftbar machen.
Viele Grüße
Thea
Mir war das ja viel zu kompliziert, als dass ich darauf hätte antworten wollen, aber JETZT bin ich doch neugierigi.
Was hat denn diese Frage:
Wie stehen denn Person A und B zueinander? Sind sie verwandt,
befreundet, verfeindet oder so?
für einen Einfluss auf das Ergebnis?
Levay
Hallo
Was hat denn diese Frage:
Wie stehen denn Person A und B zueinander? Sind sie verwandt,
befreundet, verfeindet oder so?
Bei „verwandt“ hätte ich an Sohn oder Tochter gedacht, das könnte ja u.U. etwas ausmachen.
Ansonsten spielt das Verhältnis zwischen A und B wohl eine Rolle bei der Frage, inwiefern A zuverlässige Auskünfte über den Ablauf des Vertragsabschlusses von B erhalten kann.
Viele Grüße
Thea