Gültigkeit von Vertragsstrafen

Hallo,

angenommen, in einem Arbeitsvertrag wäre folgendes vereinbart: „Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, an Lehrgängen, die der Arbeitgeber finanziert teilzunehmen und mindestens 6 Jahre im Unternehmen tätig zu sein. Sollte dies nicht eingehalten werden, wären Vertragsstrafen in Höhe von 50% der letzten 5 Monate des Bruttogehaltes fällig.“

Wie sieht die Lage unter der Voraussetzung, das an keinem Lehrgang teilgenommen wurde, aus, wenn:

  1. der Arbeitnehmer noch in der Probezeit kündigt?

  2. der Arbeitnehmer kurz nach Ablauf der Probezeit kündigt?

Ich bin gespannt auf die Antworten und verbleibe

mit freundlichem Gruß
enemenemuh

Hallo.

„Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, an Lehrgängen, die der
Arbeitgeber finanziert teilzunehmen und mindestens 6 Jahre im
Unternehmen tätig zu sein. Sollte dies nicht eingehalten
werden, wären Vertragsstrafen in Höhe von 50% der letzten 5
Monate des Bruttogehaltes fällig.“

Diesen Passus - so er vollständig ist - sollte ein Anwalt überprüfen. Ich bin kein solcher, denke mir aber, dass diese Klausel einer Überprüfung nicht standhält. M.E. wird damit das Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes unzulässig eingeschränkt. Eine tragfähigere Vereinbarung wäre in meiner humpelnden Opinion so zu gestalten, dass die Kosten für tatsächlich stattgefundene Bildungsmaßnahmen anteilig zurückgezahlt werden müssen, wenn … oder aber ein zinsloses Darlehen, dass nach soundsoviel Jahren als getilgt gilt?
Aber pauschal 2½ Monatsbruttos einzubehalten, wird im Ernstfall kaum Bestand haben,

meint kw

Hallo

Danke Danke Danke für die schnelle Antwort. Der Passus an sich war vollständig. Ich werde ihn aber auch mal einem befreundeten Anwalt zur Einsicht geben, um wirklich Klarheit zu haben.

Und gute Besserung der humpelnden Opinion :wink:

mfg