Gültigkeit von Vornamen

Moin zusammen,

Person A, deutscher Staatsbürger, über 18, im Besitz eines gültigen Personalausweises.

Auf dem Ausweis sind 4 Vornamen vermerkt - unterschrieben ist der Ausweis allerdings mit einem weiteren 5 Namen, die diese Person auch ausschließlich im Alltagsleben nutzt.
Die 4 im Ausweis vermerkten Namen werden, aufgrund Ihrer absoluten ungewöhnlichkeit nicht genutzt.

Frage:
Wie verhält es sich mit der Gültigkeit der 4 + 1 Namen.
Ist der 5 Name, der nur in der Unterschrift steht, trotzdem gültig?

CU - Dominik

Hallo,

es heist ja UNTERSCHRIFT und nicht Name!
Mir ist unbekannt (aber da gibt es hier §§ Bewanderte!) ob es ein Gesetzt gibt, das besagt, dass der Name mit in der Unterschrift erscheinen muss.
ME genügen auch 3 Kreuze, wenn diese so im Aussweis stehen würden!

VG, René

es heist ja UNTERSCHRIFT und nicht Name!
Mir ist unbekannt (aber da gibt es hier §§ Bewanderte!) ob es
ein Gesetzt gibt, das besagt, dass der Name mit in der
Unterschrift erscheinen muss.
ME genügen auch 3 Kreuze, wenn diese so im Aussweis stehen
würden!

das mit den drei kreuzen würde immer dann sinnlos sein, wenn die unterschrift -wie im regelfall- klarstellungs- und beweisfunktion hat, indem auf die identität zurückgeschlossen werden soll.

bei unterschriften genügt -zumindest soweit es die schriftform iSd § 126 bgb angeht- der familienname (ohne vorname).
die identität der unterschreibenden person lässt sich schließlich so feststellen. es würde sogar ausreichen, wenn mit einem fremden namen unterschrieben wird, solange die eigene identität zweifelsfrei aus der urkunde ersichtlich ist. selbst eine nicht lesbare unterschrift genügt.

fazit: zumindest im zivilrecht gibt es bei dem geschilderten fall keine probleme, wenn zumindest der famname verwendet wird.
momentan fällt mir auch kein fall eines sonstigen rechtsgebiets ein, bei dem es anders wäre…

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Moin,

das heißt, in dem vorliegenden Fall könnte der junge Mann mit erreichen des „Passalters“ sich dazu entschieden haben, meine 4 Vornamen sind blöd und gefallen mir nicht und ich nenne mich ab heute eben „Klaus“, und unterschreibt mit Klaus Mustermann obwohl er Heinz Ludwig Andreas Richard Mustermann heißt?

Das würde ja bedeuten ich kann mit jeden Vornamen geben, der mir gefällt und unterschreibe damit meinen Perso und nutze diesen frei gewählten Namen überall und jederzeit?
Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht so ganz vorstellen, da ja eine rechtliche Namensänderung, gerade bei Vornamen extrem schwierig, bis fat unmöglich ist.

Bin da noch ziemlich im unklaren, wenn ich ganz ehrlich bin.

CU - Dominik

das heißt, in dem vorliegenden Fall könnte der junge Mann mit
erreichen des „Passalters“ sich dazu entschieden haben, meine
4 Vornamen sind blöd und gefallen mir nicht und ich nenne mich
ab heute eben „Klaus“, und unterschreibt mit Klaus Mustermann
obwohl er Heinz Ludwig Andreas Richard Mustermann heißt?

du veränderst doch jetzt den fall. die person im ausgangsfall hieß tatsächlich so, wie sie sich nennen will.
„klaus“ hingegen hieß nie so.

aber davon abgesehen, im zivilrechtsverkehr kommt es nicht darauf an, ob man wirklich klaus mustermann heißt. entscheidend ist, dass sich die dahinter stehende person zweifelsfrei identifizieren lässt.
so kann ein „ronald“ schneider auch unter seinem psyeudonym „ronny/ronaldo“ schneider im rechtsverkehr wirksam auftreten, unabhängig davon, ob das pseudonym im perso ausgewiesen ist.

Das würde ja bedeuten ich kann mit jeden Vornamen geben, der
mir gefällt und unterschreibe damit meinen Perso und nutze
diesen frei gewählten Namen überall und jederzeit?
Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht so ganz vorstellen, da
ja eine rechtliche Namensänderung, gerade bei Vornamen extrem
schwierig, bis fat unmöglich ist.

ich glaube, dich stört das deswegen, weil du die rechtsgebiete vermischst.
z.B. http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__111.html - das hat aber nichts mit zivilrecht zu tun.

und noch etwas: der perso setzt nicht konstitutiv den namen der person fest, soll heißen der name im perso muss nicht zwingend (bzw. dauerhaft) mit dem tatsächlichen namen übereinstimmen.

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Hallo,

der als erster im Perso genannte Vorname (Sogenannter Rufname) ist entscheiden…damit ist eine zweifelsfreie Identifikation gewährleistet…

Moin,

du veränderst doch jetzt den fall. die person im ausgangsfall
hieß tatsächlich so, wie sie sich nennen will.
„klaus“ hingegen hieß nie so.

Nein, nicht das ich wüßte, hier mein Zitat:
„Auf dem Ausweis sind 4 Vornamen vermerkt - unterschrieben ist der Ausweis allerdings mit einem weiteren 5 Namen, die diese Person auch ausschließlich im Alltagsleben nutzt.“

Der 5. Name mit dem der Ausweis unterschrieben wurde, ist „Klaus Mustermann“.
Allerdings taucht „Klaus“ nicht in der Spalte Vornamen auf.

so kann ein „ronald“ schneider auch unter seinem psyeudonym
„ronny/ronaldo“ schneider im rechtsverkehr wirksam auftreten,
unabhängig davon, ob das pseudonym im perso ausgewiesen ist.

Und welche Möglichkeit hat man dann wirksam nachzuweisen das man Ronny ist, obwohl ein anderer Name im Pass steht?

ich glaube, dich stört das deswegen, weil du die rechtsgebiete
vermischst.
z.B. http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__111.html -
das hat aber nichts mit zivilrecht zu tun.

Wenn ich den Paragraphen so lese, darf Klaus Mustermann sich dann offiziell nicht so nennen, weil der Name ja nicht auf dem Ausweis steht?

und noch etwas: der perso setzt nicht konstitutiv den namen
der person fest, soll heißen der name im perso muss nicht
zwingend (bzw. dauerhaft) mit dem tatsächlichen namen
übereinstimmen.

Sondern wo steht das?

Also, für mich ist das schon ein ziemliches durcheinander.
Meine Erkenntnisse:

  • Im Ausweis können Namen drinstehen, die ich nicht nutze… (Zweitnamen, Pseudonyme etc.)
  • Unterschrieben kann der Ausweis mit irgendwas sein - es muß nicht mit den Namen übereinstimmen die abgedruckt sind.
  • Ich kann mich jederzeit Klaus Mustermann nennen und so auftreten, obwohl ich Hans Mustermann heisse.
  • Berechtigten Personen muß ich korrekte Angaben über meine Namen geben - dürfte mich dann NICHT Klaus Mustermann nennen, obwohl so im Ausweis unterschrieben aber nicht eingetragen.

Stimmt dies so?

CU - Dominik

Moin,

aber genau dieser Name wird nie verwendet, sondern der nicht im Ausweis stehende Name aber unterschriebene Name.

Als Beispiel -Hans, Richard, Ulrich, Wilhelm- Mustermann stehen drin
Unterschrieben mit Klaus Mustermann

CU - Dominik

Hallo,
„gültig“ in welchem Sinne?

Generell gilt: Rechtsgrundlage für die Namensführung ist eine Urkunde. In diesem Sinne keine Urkunde ist der Personalausweis - der „zeigt“ sozusagen nur den Urkundeninhalt.
Urkunde wäre die Geburtsurkunde, oder (falls schon vorhanden) einen Namensänderungsurkunde.

Vornamen 1-4 sind „gültig“, Vorname 5 nicht (ohne weiteres).

Allerdings - hätte die Behörde den Personalausweisantrag so niemals entgegen nehmen dürfen.
Außerdem wäre der BPA ungültig, der herrschenden Meinugn nach, und müßte vom Inhaber der Behörde zur Einziehung vorgelegt werden.

Wenn es darum gehen sollte, den „5. Namen“ auch zu erhalten, wäre die Behörde zuständig, die für öffentlich-rechtliche Namensänderungen zuständig ist.

Ich glaube allerdings, in diesem Beispiel wären die Chancen tendenziell gen Null.

chris

Hallo,

dann hat der Sachbearbeiter wohl nicht geprüft,als er den Druckauftrag an die Bundesdruckerei angenommen hat.

Hierzu der Auszug aus der Verwaltungsvorschrift:

Der gebräuchliche Vorname (sogenannter Rufname) muss in jedem Fall
erscheinen

Ebenso muss der Perso mit diesem Unterschrieben werden…eine Abweichung davon ist nur möglich,wenn der Familienname so lang ist,das ein Vorname nicht mehr in das Vordruckfeld des elektronischen Erfassungsbeleges passen würde.

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Danke für die Antworten…
Moin,

es hat auf jeden Fall ein wenig Licht ins Dunkel gebracht - man merkt allerdings das es doch schon schwieriger ist als man denkt…

CU - Dominik