Hallo Gemeinde, kann mir jemand sagen für wieviele Jahre die Ablesewerte verbindlich sind? Folgendes: Im Jahr 2007 wurden die Verdunstungsröhrchen gewechselt und der Verbrauch abgelesen. Da die Wohnung leer stand konnte erst wieder 2009 abgelesen werden. Der Wert betrug 20 VE, berechnet wurden aber für den Zeitraum ca. 60 VE. Die Favorit (es handelt sich um Fernwärme)argumentiert so, dass die Röhrchen nur für 1 Jahr zulässig sind, danach muss geschätzt werden. Weiß jemand, wie da die Bestimmungen sind? Schon mal Danke
Tut mir leid, aber die Argumentation ist korrekt. Grundsätzlich muss ich immer, wenn die Verdunster ein Jahr nicht abgelesen wurden, im Jahr drauf schätzen.
Danke für die Antwort, aber eigentlich wollte ich wissen, ob die Dinger nach einem Jahr nicht mehr funktionieren, bzw. die dann abgelesenen Werte falsch sind.
Danke
Tut mir leid, aber die Argumentation ist korrekt.
Grundsätzlich muss ich immer, wenn die Verdunster ein Jahr
nicht abgelesen wurden, im Jahr drauf schätzen.
Die im Verdunster eingesetzten Röhrchen, können nur 1 Jahr ordentlich den Verbrauch registrieren. Nach 1 Jahr müssen die Röhrchen ausgetauscht werden. Dem Gerät an sich, macht das nichts aus, aber das im Gerät sitzende Röhrchen ist die Ursache: die können nur Verbräuche für 1 Jahr korrekt registrieren. Die abgelesenen Werte nach 2 Jahren sind damit falsch und nicht mehr verwendbar.
Hallo Dinosaurier,
lies mal § 9a Heizkostenverordnung für Schätzungen „Kann der …Wärmeverbrauch…für einen Abrechnungszeitraum…wegen Geräteausfalls oder aus anderen zwingenden Gründen …nicht ordnungsgemäß erfasst werden …“
Hier wurde also 2008 nicht abgelesen, die Röhrchen nicht gewechselt und erst 2009 ein unbrauchbarer 2-Jahreswert abgelesen. Unbrauchbar deshalb, weil üblicherweise beim Röhrchenwechsel neue Röhrchen mit Überfüllung für die Sommerverdunstung eingesetzt werden, die Flüssigkeit anders eingefärbt ist und daher ggf. schneller/langsamer verdunstet.
Für eine ordnungsgemäße Abrechnung müssen aber die Bedingungen für alle Mieter im Hause gleich sein, sprich, alle müssen die Überfüllung und diesselbe Farbe gehabt haben. Das alles entfällt bei einem fehlenden Röhrchenwechsel im Vorjahr. Daraus kann man folgern, dass Röhrchen grundsätzlich nur für ein Jahr gelten.
Der Verbrauch, der nur 2009 (und nur 2008)angefallen ist,ist also unbekannt!
Daher muss geschätzt werden.
Man kann nur empfehlen, als Mieter unbedingt die Jahresablesung zu ermöglichen.
Gruß
ziegen1
Hallo, das ist absolut richtig - Verdunstungs-Heizkostenverteiler kann man nur für ein Jahr abrechnen (das hat mit der Überfüllung wegen der Kaltverdunstung zu tun).
Viele Grüße
Susanne
leider kann ich dir dabei nicht weiterhelfen, aber vieleicht kann dir eine Heizungsfirma Auskunft geben. wünsch dir viel Erfolg
solange die nicht leerverunstet sind, kann zumindest theroretisch damit abgerechnet werden, hiermuss aber die Kaltverdunstung (Überfüllung) neu berechnet werden, was in der Regel nicht gemacht. Ich würde aber auf einen Schätzausgleich beharren.
Danke freixenetter, auch wir sind zu dem Schluß gekommen, dass von den Röhrchen auch nach 3 Jahren noch verbindliche Werte abgelesen werden können. (keines der Röhrchen war leer!!)Auf die Kaltverdunstung verzichte ich gerne, da die Schätzung 3fach so hoch war, wie der abgelesene Wert. Ich sehe ja ein, Strafe muß sein Was mich interessierte: gibt es irgendwo etwas Verbindliches, dass diese Daten zur Berechnung herangezogen werden können? Ich bin mit RWE bereits vor Gericht!
Danke schon mal im Voraus
Nein, im Prinzip haben Sie da kein Recht drauf. Ich würde unabhängig aussergerichtlich versuchen einen anderen Ma0ßstab als den gewählten heranzuziehen, bzw. in diesem Fall die Gesamtverdunstung zugrundezulegen.
Sachverständigen
auf dem Gebiet der Heizkostenabrechnung ist
das Problem geläufig und bei einem eventuellen Rechtsstreit
wird ein Einheitenausgleich deshalb nicht anerkannt.
Eine erneute Schätzung bei Verdunstungsheizkostenverteilern
ist dagegen fachlich und rechtlich einwandfrei.
Kein namhaftes Wärmedienstunternehmen,
das Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung e.V. ist, führt
bei Verdunstungsheizkostenverteilern einen Ausgleich mit den Schätzwerten des Vorjahres
durch.
Erstens, sogar leere Wohnungen sollen im Winter beheizt werden.
Zweitens, bei der Fernwaerme sollen die leere Wohnungen auch wie bewohnte nach ihre Flaeche beteiligt werden, wobei diese Betriebskosten auf Rechnung des Vermieter gehen.
Drittens, „…dass die Röhrchen nur für 1 Jahr zulässig sind, danach muss geschätzt werden“ ist fuer mich neu und unklar.
In jedem Fall hat der Mieter recht auf eine vom Gesetzgeber bestimmte Abrechnung, in der stehen soll, dass „die Roerchen…“. „Argumente“ bitte schriftlich.
MfG, Alex384
So ist es, ein Röhrchen hat eine Überfüllung für die Kaltverdunstung im Sommer, nach einem Jahr, ist keine Ablesung mehr möglich, für ein weiteres Abrechnungsjahr, die Verbräuche sind zu schätzen.