Hallo,
mich interessiert folgendes:
- Kunde bestellt im Versandhandel ein Gerät.
- Kunde sagt innerhalb von 14 Tagen, er möchte das Gerät zurückschicken, weil er damit nicht zurecht kommt (Gerät funktioniert).
- Händler erklärt dem Kunden das Gerät, sagt, er soll es soundso probieren.
- Kunde sagt, ok, ich probiers mal so.
- Kunde meldet sich nach einem halben Jahr wieder, dass er das Gerät nicht mehr will.
Frage: Hat der Kunde noch immer das Recht, das Gerät zurück zu geben, da er das ja innerhalb der 14 Tage kundgetan hat?
Oder ist dieses Recht damit verfallen, dass er dann gesagt hat, ok, ich probiere es doch noch?
Thx,
Julia