Gültigkeitsdauer des Widerrufs beim Versandhandel

Hallo,
mich interessiert folgendes:

  1. Kunde bestellt im Versandhandel ein Gerät.
  2. Kunde sagt innerhalb von 14 Tagen, er möchte das Gerät zurückschicken, weil er damit nicht zurecht kommt (Gerät funktioniert).
  3. Händler erklärt dem Kunden das Gerät, sagt, er soll es soundso probieren.
  4. Kunde sagt, ok, ich probiers mal so.
  5. Kunde meldet sich nach einem halben Jahr wieder, dass er das Gerät nicht mehr will.

Frage: Hat der Kunde noch immer das Recht, das Gerät zurück zu geben, da er das ja innerhalb der 14 Tage kundgetan hat?
Oder ist dieses Recht damit verfallen, dass er dann gesagt hat, ok, ich probiere es doch noch?
Thx,
Julia

Liebe Julia,

mit Sicherheit hat der Kunde keine Rückgaberecht mehr. Diese ist nach 14 Tage (nach der Produktempfang, §355-357 BGB) abgegolten.
Einige Händler geben einen Monat Frist, aber mehr als das ist nicht haltbar. Vor allen, wer will danach das Produkt als „Neu“ abnehmen, oder? Übrigens, das ist in Handelsgesetz (ich denke bei § 17) zum nachlesen. Kann sein, dass der Kunde auf die Gewährleistungsanspruch anspielt? Hier musste der Kunde eine Mangel in der Gewährleistung vorweisen. Da hat er dann das Recht auf Reparatur, aber nicht auf Rückgabe.

Viele Grüße

Paul