Man stelle sich vor, eine ältere Dame ohne Erben möchte einer fremden Person ein Haus im Wert von ca. 230.000€ schenken, den Nießbrauch aber behalten. Normalerweise dürfte das vielleicht 53.000€ Schenkungssteuer kosten. Könnte man sich vorstellen, daß es eine günstigeren Weg des Schenkens gäbe?
der Wert des Hauses ist mit Nießbrauchrecht geringer als ohne. Insofern - falls das nicht berücksichtigt ist - fiele die Steuer wohl entsprechend geringer aus. Aber für die Eintragung ins Grundbuch würden für Eigentumswechsel und Nießbrauch übrigens auch noch Kosten anfallen.
Doch das nur am Rande.
Zu Deiner Frage: Vielleicht könnte man aber einen Vertrag gestalten, daß z.B. für die monatliche Pflege oder Betreuung oder Haushaltsführung oder… der Dame ein bestimmter Betrag an dem Eigentum erworben wird. Inwieweit das rechtlich jedoch möglich und abzuwickeln wäre, müßte sorgfältig geklärt werden. Ein entsprechender Fachanwalt oder Notar könnte vielleicht helfen.
Erwachsenenadoption ist hier ein recht schönes Steuersparmodell-aber genau deswegen nicht so leicht durchzukriegen. Es muss ausführlich dargelegt werden, dass ein Eltern-Kind-ähnliches Verhältnis vorliegt!
rein theoretisch richtig, in der Praxis regelmäßig ohne Bedeutung. Das ist ein Standardsatz in der notariellen Urkunde, mehr aber auch nicht. Wenn ein einzelnes Kind adoptiert wird, kräht da normalerweise kein Hahn nach.