Günstig versichern als arbeitsloser Absolvent?

Hallo,

ich habe ein Anliegen. Ich habe mein Studium beendet und bih verheiratet. Bis jetzt war/bin ich bei der AOK versichert, mein Mann ist Angestellter aber privat versichert.
Nun habe ich in der AKO angerufen um zu erfahren, ob sich jetzt bei mir was ändert, und die haben mir einen Schrecken eingejagt. Es hiess, ich muss mich freiwillig bei ihnen versichern, da ich keinen Arbeitgeber habe. Da mein Mann privat Kranken versichert ist, wird sein Einkommen mitgerechnet, und man hat mir einen Betrag von 320 Euro für eine freiwillige arbeitslose Versicherung genannt!!
Das ist ja wohl nicht Möglich - ich habe kein Geld, da kein Arbeitgeber, um mir die normale versicherung zu zahlen, und wie soll ich 320 Euro monatlich aufbringen? Also man verlangt Geld von Leuten die keins haben !!
Kennt jemand eine Möglichkeit, wie ich das umgehen kann? SOll ich mich arbeitslos melden? Übernimmt das AA dann die KV für mich?
Ich danke Euch im voraus! Und hoffe ihr könnt mir gute Tipps geben!

Da ich in Österreich wohnhaft bin, kann ich leider nicht weiterhelfen

Hi,
es ehrt mich, daß ich für die Beantwortung der Frage ausgewählt bin - nur, ich habe keine Ahnung von der Lösung von Versicherungsproblemen.
Leider … (ich bin Rentner und Heimwerker)

Hallo, zum Arbeitsamt (zuständig für ALG I) und zur zuständigen ArGe (zuständig für ALG II) gehen und dort beraten lassen, inwieweit man Anspruch auf ALG und damit auf Sozialversicherungsbeiträge hat. Hast Du keine Ansprüche, dann entweder in den sauren Apfel beißen und 320 EUR für die freiwiliige Versicherung zahlen oder einen kleinen, jedoch nicht sozialversicherungsfreien Job annehmen und sich darüber in der GKV versichern.

Aus meiner Sicht sollte ALG1 und ALG2 nicht greifen, von daher bleibt faktisch in der Tat nur die freiwillige Versicherung. ALG1 sollte nicht greifen, da die Vooraussetzungen nicht erfüllt sein dürften. Die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld hat grundsätzlich erfüllt, wer in der Rahmenfrist von 2 Jahren mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Versicherungsverhältnis stand (§§ 123, 124 SGB III). Da ALG1 also eher unwahrscheinlich ist, würde dann ALG2 zu prüfen sein. Hier ist aber die Bedarfsgemeinschaft da, das Gehalt des Mannes wird also auch in die Berechnung einfließen. Da hier geschrieben ist, dass er Angestellter ist und privat versichert ist, sollte er über Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Der Verdienst liegt also über 49.950 €, und damit bei über 4162 € monatlich brutto. Daher vermute ich einfach einmal ein Nettogehalt von mindestens 2400 € ohne Berücksichtung irgendwelcher Freibeträge. Bei solch einem Nettogehalt muss man schon gaaaaaaaaaaaanz viele Kinder haben, um ergänzende Leistungen nach SGBIII zu erhalten.

Nach der ganzen Betrachtung gibt es nur drei Möglichkeiten:

  1. freiwillige Versicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung
  2. Mitversicherung in der privaten Krankenversicherung des Ehemannes
  3. Sofortige Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Jobs

Hi,

also ob der Betrag der gesetzlichen Krankenversicherung stimmt kann ich dir nicht sagen. Was machst du nun… Hausfrau? Oder arbeitest du irgendwo? Wenn du hausfrau bist müsstest du dich privat versichern können da dein Mann privatversichert bist… Je nach dem wie alt du bist und ob du gesund bist könnte eine Privatversicherung günstiger sein… oder du meldest dich arbeitslos und dann bist du pflichtversichert laut SGB.

LG Ina

Was die GKV verlangt, ist rechtlich korrekt. Sie geht davon aus, dass der Mann genug verdient und die Frau unterhält.

Arbeitsamt wird nicht funktionieren: ALG I gibts nicht wegen fehlender Versicherungszeiten und ALG II gibts nicht, weil nicht bedürftig (Mann verdient über 49000 EUR).

Eine PKV wäre wahrscheinlich am billigsten. Wie sieht denn die Zukunftsplanung aus ?

Viel Glück

w.will