Günstiger Zeitpunkt PC-Erwerb / Steuer

Guten Tag,

ein Arbeitnehmer absolviert nebenberuflich ein Studium an einer privaten Fachhochschule. Dies ist voll steuerlich anzusetzen.

Nun könnte u.U. der Erwerb eines neuen PCs zu überlegen sein. Diese könnte dann ja auch bei der Steuererklärung angegeben werden.

Die Fragen:

  • Über welchen Zeitraum kann ein PC bei der Steuererklärung abgeschrieben werden?

  • Wenn ein PC erst zum Jahresende gekauft wird, kann er dann für das Gesamtjahr angsetzt werden oder nur für die verbleibenden Monate des Jahres?

Vielen Dank & Gruß
Martin

Hallo Martin

  • Über welchen Zeitraum kann ein PC bei der Steuererklärung
    abgeschrieben werden?

3 Jahre

  • Wenn ein PC erst zum Jahresende gekauft wird, kann er dann
    für das Gesamtjahr angsetzt werden oder nur für die
    verbleibenden Monate des Jahres?

Zeitanteilig, also die verbleibenden Monate

Gruß
Michael

Die Fragen:

  • Über welchen Zeitraum kann ein PC bei der Steuererklärung
    abgeschrieben werden?

  • Wenn ein PC erst zum Jahresende gekauft wird, kann er dann
    für das Gesamtjahr angsetzt werden oder nur für die
    verbleibenden Monate des Jahres?

Ich habe versucht, es hier möglichstverständlich zu beschreiben:
http://www.klicktipps.de/gewerbe_abschreibung.htm

Gruß
JoKu

Hallo,

Eine Ergänzung noch. Steuerlich gibt es kein Wirtschaftsgut „PC“, sondern es wird zwischen Hardware und Software unterschieden. Diese werden auch getrennt abgeschrieben. Software mit Anschaffungskosten unter 475,60 Euro darf als GWG sofort abgeschrieben werden und muß nicht wie die Hardware über 3 Jahre abgeschriebe werden. Nur Software die ohne gesonderte Rechnung (in der Regel Betriebssystem) zusammen mit der Hardware gekauft wurde, bildet mit dieser eine Einheit und muß mit dieser abgeschrieben werden.

Gruß
Denis