Eine Ergänzung noch. Steuerlich gibt es kein Wirtschaftsgut „PC“, sondern es wird zwischen Hardware und Software unterschieden. Diese werden auch getrennt abgeschrieben. Software mit Anschaffungskosten unter 475,60 Euro darf als GWG sofort abgeschrieben werden und muß nicht wie die Hardware über 3 Jahre abgeschriebe werden. Nur Software die ohne gesonderte Rechnung (in der Regel Betriebssystem) zusammen mit der Hardware gekauft wurde, bildet mit dieser eine Einheit und muß mit dieser abgeschrieben werden.