kennt jemand den Rechenweg, wenn zwei Zusammenveranlagte neben ihrem Arbeitslohn (zvE 73830, Splittingtarif) noch 4342 zvNebeneinkunft veranlagen müssen? Steuermindernd kommt nur für einen der Altersentlastungsbetrag (33,6% von 4342/2) in Frage.
Kommen die Zusammenveranlagten für die Nebeneinkunft unter die 25%, die als Abgeltungssteuer erhoben werden?
du magst ja ein unheimlicher Fachmann sein auf dem Gebiet der Steuern, aber mit deinem Hinweis auf die weiterführende Adresse www.marama-kinderartikel.de hast du dich in diesem Forum disqualifiziert.