Günstigerprüfung 2009

Hallo Experten,

kennt jemand den Rechenweg, wenn zwei Zusammenveranlagte neben ihrem Arbeitslohn (zvE 73830, Splittingtarif) noch 4342 zvNebeneinkunft veranlagen müssen? Steuermindernd kommt nur für einen der Altersentlastungsbetrag (33,6% von 4342/2) in Frage.
Kommen die Zusammenveranlagten für die Nebeneinkunft unter die 25%, die als Abgeltungssteuer erhoben werden?

Gruß Franz

Wo soll man da anfangen…

kennt jemand den Rechenweg,

Ja, ich

wenn zwei Zusammenveranlagte neben
ihrem Arbeitslohn (zvE 73830

Das zu versteuernde Einkommen /zvE) beinhaltet ALLE Einkünfte, nicht nur die auf LSt-Karte, vermindert um Werbungskosten, agB, SoA…

Splittingtarif

ZUsammenveranlagung = Splittingtarif

) noch 4342
zvNebeneinkunft veranlagen müssen?

Sind die jetzt im og zvE enthalten?

Steuermindernd kommt nur
für einen der Altersentlastungsbetrag (33,6% von 4342/2) in
Frage.

Was ist mir Sonderausgaben? Und sind die und der Altersentlastungsbetrag schon oben abgezogen?

Kommen die Zusammenveranlagten für die Nebeneinkunft unter die
25%, die als Abgeltungssteuer erhoben werden?

Fallen diese Nebeneinkünfte denn überhaupt unter die Abgeltungsteuer?

Für den Anfang könnte man hier mal schmökern, und dann könnte man sich überlegen, doch mal einen StB zu fragen?!

Hallo Clematis,

du magst ja ein unheimlicher Fachmann sein auf dem Gebiet der Steuern, aber mit deinem Hinweis auf die weiterführende Adresse www.marama-kinderartikel.de hast du dich in diesem Forum disqualifiziert.

Franz

Als ob dir noch nie ein Fehler passiert ist…
Und hier geht es lediglich um einen falschen Link und nicht um falsche Antworten…

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  1. Fachfrau
  2. Hier der richtige Link: http://www.parmentier.de/steuer/steuer.htm?steuer01.htm
  3. Der Link war nur ein kleiner Teil meiner Antwort. Oder hast Du den Rest nicht gelesen und bist nur auf Krawall aus?
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