Günstigerprüfung 2009

Hallo Experten,

wie rechnet denn das Finanzamt bei Kapitalertrag den Steuersatz in der Günstigerprüfung? Kann es passieren, dass die Günstigerprüfung zu Nachzahlungen führt?

Gruß Franz

Moin,
nein.
Mit dem Antrag auf Günstigerprüfung kommt es zu keinerlei steuerlichen Nachteilen, wenn sich ergibt, dass die Steuerbelastung im Rahmen der Abgeltungsteuer niedriger ist als die Steuerbelastung im Rahmen der persönlichen Einkommensteuer. In diesem Fall gilt der Antrag auf Günstigerprüfung als nicht gestellt (gemäß BMF-Schreiben vom 22.12.2009 Rz. 150)
Sonnige Grüße
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