Günstigkeitsprinzip

Was ist das Günstigkeitsprinzip und welche Folgen hätte seine Abschaffung???

Hallo erstmal.

Was ist das Günstigkeitsprinzip und welche Folgen hätte :seine
Abschaffung???

Suche unter arbeitsrecht.de & bundesarbeitsgericht.de nach ‚günstigkeitsprinzip‘. Das scheint eine zentrale Aussage zu sein: "Trotz Bestehens einer tariflichen Ermächtigung des Arbeitgebers zur Anordnung von Überstunden kann eine Verpflichtung des Arbeitnehmers ausgeschlossen sein, wenn dies einzelvertraglich ausgeschlossen wurde (Günstigkeitsprinzip).
" Quelle: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/a…
Versuchte Kurzfassung: ein AG darf einen AN grundsätzlich nicht ‚einfach so‘ schlechter stellen als im Vertrag vereinbart.
Und die Folgen der Abschaffung ? Darüber kann man nur philosophieren. Ob damit eine effektive Verschlechterung der Arbeitsbedingungen verbunden sein muss …? Das kommt wohl auch auf die Qualifikation des Einzelnen an.

HTH
mfg M.L.