@ Günter

Hallo Günter,
ich hab hier ne Frage aus dem Medizinbrett mal ankopiert.
Meine Antwort darauf ganz unten.
Hast Du evtl. noch ne Idee, ob es da ne andere Möglichkeit gibt.
Gruß Jörg
__________________________

HAllo Jörg:
Weisst du auch etwas darüber wie es bei denjenigen aussieht die kein Einkommen und keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben aussieht.
Ich bekomme definitiv 0Eu, da Arbeitslos ohne Leistungsbezug und auch keine Sozialhilfe da „Eheänliche Gemeinschaft“ (darf mietfrei wohnen,und wir habe keine Namen auf den Yoghurts, da er meine eh nicht mag)
Bisher habe ich die Info, dass auch bei mir der Sozialhilfesatz angerechnet werden soll, aber die 70 Eu erreich ich gerade mal so (ernsthaft Kranksein hab ich nicht vor, aber ein paarmal Praxisgebühr und mein Heuschnupfenmittel). Und Kosten für eine Neue Brille krieg ich wehrnicht mehr auch wenn ich ohne nicht kann.
von 70 Eu lebe ich 1,5 Monate, ist also eher 1/12 als 2%.
Krankenkasse wird mir von den Eltern bezahlt.
Und ich brauch bald eine neue Brille, die ich mir definitiv nicht leisten kann und auch von niemendem erbetteln kann (die letzte hat 600 Eu gekostet und wurde voll von der Kasse bezahlt, da starker Sehfehler, aber leider nicht stark genug für neue Regelung, ich sehe mit Brille nämlich mehr als nur 30 %, ist ja auch der Sinn einer Brille oder?)
HAst Du mehr Infos?
Schöne Grüße
Meine Antwort-
Tja, da sind Deine Infos wohl richtig, obwohl eine abschliessende Handlungsanleitung für die Kassen noch nicht raus ist.Es ist aber so, daß in einem Fall, wie Deinem auch das Bemessungsentgelt wie beim Soz.hilfebezieher herangezogen wird. Davon musst Du dann die 2 % zahlen

Die Brille wirst Du auf jeden Fall zahlen müssen, wenn Du über 18 bist und auch nicht unter die „schwerst Sehbehinderten“ fällst. Die Zuzahlungsgrenze hat mit der Erstattung für ne Brille nix zu tun. Die Brille wurde zum 01.01.40 komplett (Ausnahmen siehe letzte Satz) aus dem Leistungskatalog gestrichen.
Tut mir leid, aber da scheints wirklich keine Möglichkeit zu geben, aber ich geb Deine Anfrage mal an einen anderen „Experten“ aus dem Versicherungsbrett weiter. Vielleicht hat der noch ne Idee. Schau doch heute abned einfach mal ins Versicherungsbrett
Gruß Jörg

Hallo Joerg,
habe deiner Antwort eigentlich nichts hinzuzufügen bis auf den
Hinweis dass die 70,00€ ggf. von Bundesland zu Bundesland
unter- oder überschritten werden können - bei uns in Hessen sind es
die 70,00€

Gruss

Günter

PS: Wobei man sich in diesem Falle fragen muss - von was lebt die
Frau eigentlich ??