@ Guenter

Hallo Guenter,

ich würde mal deine Hilfe im Bereich Pflege- bzw. Krankenversicherung benötigen.

Eine Verwandte von mir befindet sich derzeit nach einem längeren Krankenhausaufenthalt in Kurzzeitpflege. Nach Ablauf der Kurzzeitpflege würden wir sie gerne zu Hause pflegen.

Nun habe ich irgendetwas von einem Nahtlosigkeitsantrag gehört. Kannst du mir erklären, was das ist und was da dahinter steckt?

Außerdem würde sie ein spezielles Pflegebett, einen Rollstuhl und einen Toilettenstuhl benötigen. Gelten diese Dinge als Hilfsmittel?

Vielen Dank für deine Hilfe!

Florian

Hallo Flom,
durch die Verlegung in die Kurzeitpflege wurde seitens der Pflegekasse zunächst die Pflegestufe I angesetzt.
Die Entscheidung basiert nicht auf einem Gutachten des MDK, sondern auf die Aussage des Krankenhauses.
Nach der Entlassung findet nun die Begutachtung in häuslicher Umkgebung statt, Aufgrund dieses
Gutachtens legt die PFlegekasse die Pflegestufe (I,II oder III) endgültig fest. Sollte sich (eigentlich die absolute
Ausnahme) herausstellen das doch kein Pflegefall vorliegt, trägt die Pflegekasse zwar die Kosten der
Kurzeitpflege, mehr aber auch nicht.
In dem vorliegenden Falle sollte sofort (wenn nicht bereits durch das Krasnkenhaus veranlasst) ein formeller
Antrag auf Anerkennung als Pflegefall bei der Pflegekasse gestellt. werden.
Die von dir gennannten Hilfsmittel können von der Pflegekasse übernommen werden - bitte gleich
äörztliche Verordnung bei der Pflegekasse einreichen.
Bei Hilfsmitteln muiss der verordnende Arzt entscheiden ob hier die Pflegekasse oder die Krankenkasse
zuständig ist - gilt insbesondere für Rollstohl.

Grussd

Günter

Danke (o.W.)