brauche mal wieder deine hilfe.
diesmal geht es um mutterschaftsgeld, genauer gesagt die berechnung nach den Formeln.
wann wird formel 2 oder 3 angewendet? wie ist es in der praxis mein ich? ich weiß, das steht alles im gemeinsamen rundschreiben vom 12.1.89. trotzdem muß ich fragen:
formel 1:
festes monatsgehalt, is klar. drei monatslöhne geteilt durch 90 tage.
das ist kein problem,
aber,
formel 2:
bei mehrarbeit und unentschuldigten fehlzeiten und entschuldigten fehlzeiten oder wie??? die drei monatslöhne durch 89,90,91 oder 92 tage.
formel 3:
bei entschuldigten fehlzeiten und wobei noch???
die drei monatslöhne durch die stunden der drei monate, mal die wochenarbeitszeit durch 7.
wann wendet man formel 2 und wann formel 3 an?
gruß
makea