@ Günter 2.Teil

@ Günter 2.Teil

Hallo Günter,
ich benötige noch einmal Deinen Sachverstand.
Wie ich mitgeteilt hatte
sollte der Mieter unter Zeitdruck genötigt werden, dem Einbau der Balkontüren zuzustimmen, indem „Fakten“ gesetzt wurden (Abriss seines Eigentums) um die Wärmedämmung weiterführen zu können.
Diesen Angriff wurde mutig abgewehrt. Das ist eine Woche her.
Der Terror geht aber weiter. Nun mit Anwaltsschreiben, die Maßnahme sei zu dulden, jetzt wird aber von erstmal „Aufmaß nehmen“ gesprochen - dies von Innen, aus dem Inneren der Wohnung des Mieters, wegen evtl. sondergrößen, was vermutlich gar nicht stimmt. Seitens des Mieterschutzvereins wurde dieses Ansinnen zurückgewiesen, erst soll Klarheit über die Folgekosten hergestellt werden.
Dem wurde anwaltlich widersprochen, das Aufmaß nehmen sei zu dulden.
Ich habe nun noch mal die Mod.Ankündigung studiert und mit Experten aus bau.de Kontakt aufgenommen. Von dort höre ich, dass die angegebenen Dämmarbeiten widersinnig seien und was dort im Forum zu Dämmstoffen und Folgen zu lesen ist, das lässt mir die Haare zu Berge stehen !!

Weil nun morgen früh schon wieder der Vermessungstrupp angesagt ist und der Mieter keine andere Entscheidung bisher getroffen hat, will sagen: diese Leute NICHT in die Wohnung lassen will – noch mal eine Frage zur Rechtssicherheit:

Die Maßnahme Fensteraustausch ist aus meiner Sicht nicht der Duldungspflicht unterworfen.
Kannst Du da zustimmen ?
Der Mieter könnte sogar sagen: diese Maßnahme: 3.5 m Isofenster übersteigen meine finanzielle Kapazität und schon deshalb kann er nicht zustimmen.

Die duldungspflichtige Maßnahme, Instandsetzung der Balkone – des Mieters Balkon war im Gegensatz zu anderen Balkonen am Haus jedoch völlig intakt (inzwischen ist alles auf Bröckchengröße zerlegt) wird jetzt versucht juristisch an den schmalen Streifen Teil-Wärmedämmung (40 cm) innerhalb der Balkone zu koppeln und der Mieter soll verantwortlich gemacht werden dafür, dass die Dämmarbeiten am gesamten Haus nicht weitergehen können.
Ich halte das ganze inzwischen für ein abgekartetes ziemlich perfid eingefädeltes Spiel, worin auch dieses „Rollkommando“ von vor einer Woche nun rückblickend Sinn macht.

Kannst Du mir zustimmen, wenn ich argumentiere, dass diese beiden Dinge:
Modernisierung = Isoverglasung zu trennen ist von Sanierung der Balkone, auch wenn der Faktor Wärmedämmung beide Bereiche – wenn auch unterschiedlich stark – tangiert.

Im Ankündigungsschreiben wird Dämmung und Sanierung auseinandergehalten, ABER die Fenster verschwiegen (übrigens kamen noch 3 Kellerfenster und 4 große Hausflurfenster dazu !!!) und eine doppelt so hohe Energieeinsparung behauptet 20 % als es die Experten im bau.de für möglich halten.
Vor Ort wird kreuz und quer durcheinander geworfen, was zustimmungspflichtig und was duldungspflichtig ist und zur Durchsetzung dieses Kuddelmuddels werde ich bedroht - physisch und psychisch.

Ist das noch zu fassen?

Lieben Gruss
gretell

Hallo,

ich benötige noch einmal Deinen Sachverstand.
Wie ich mitgeteilt hatte

sollte der Mieter unter Zeitdruck genötigt werden, dem Einbau
der Balkontüren zuzustimmen, indem „Fakten“ gesetzt wurden
(Abriss seines Eigentums) um die Wärmedämmung weiterführen zu
können.
Diesen Angriff wurde mutig abgewehrt. Das ist eine Woche her.
Der Terror geht aber weiter. Nun mit Anwaltsschreiben, die
Maßnahme sei zu dulden, jetzt wird aber von erstmal „Aufmaß
nehmen“ gesprochen - dies von Innen, aus dem Inneren der
Wohnung des Mieters, wegen evtl. sondergrößen, was vermutlich
gar nicht stimmt. Seitens des Mieterschutzvereins wurde dieses
Ansinnen zurückgewiesen, erst soll Klarheit über die
Folgekosten hergestellt werden.

Sorry, aber da hat der Mieterverein nicht recht. Selbstverständlich muss man das Ausmessen erlauben, jedoch darfst Du keine Arbeiten beginnen lassen. Wie soll man die Folgekosten ermitteln, wenn man verhindert, dass zuerst einmal geprüft wird, welche Masse erforderlich sind. Allerdings müssen da keine drei oder vier Personen in die Wohnung und in verschiedenen Räume. Mehr als zwei Personen haben da nichts zu suchen. Und darauf achten. Es darf ohne Deine Zustimmung nicht fotografiert werden. Ich würde wenn jemand fotografieren will - dies sofort untersagen und die Person aus der Wohnung verweisen.

Dem wurde anwaltlich widersprochen, das Aufmaß nehmen sei zu
dulden.

richtig

Ich habe nun noch mal die Mod.Ankündigung studiert und mit
Experten aus bau.de Kontakt aufgenommen. Von dort höre ich,
dass die angegebenen Dämmarbeiten widersinnig seien und was
dort im Forum zu Dämmstoffen und Folgen zu lesen ist, das
lässt mir die Haare zu Berge stehen !!

Weil nun morgen früh schon wieder der Vermessungstrupp
angesagt ist und der Mieter keine andere Entscheidung bisher
getroffen hat, will sagen: diese Leute NICHT in die Wohnung
lassen will – noch mal eine Frage zur Rechtssicherheit:

Die Maßnahme Fensteraustausch ist aus meiner Sicht nicht der
Duldungspflicht unterworfen.
Kannst Du da zustimmen ?

Ja, derzeit schon, weil die Arbeiten nicht ordnungsgemäss angekündigt sind. Ein Fensteraustausch darf im MOment nicht erfolgen, wenn jemand hier mit Arbeiten beginnt und auf Aufforderung die Wohnung nicht verlässt, dass sofort die Polizei holen.

Der Mieter könnte sogar sagen: diese Maßnahme: 3.5 m
Isofenster übersteigen meine finanzielle Kapazität und schon
deshalb kann er nicht zustimmen.

Dies ist kein Kriterium. Kriterium ist, wie hoch eine Modernisierung sich auswirkt und welche Nutzen der Mieter hat. Dies muss der VM bei der Erklärung zur Modernisierung nachweisen.

Die duldungspflichtige Maßnahme, Instandsetzung der Balkone –
des Mieters Balkon war im Gegensatz zu anderen Balkonen am
Haus jedoch völlig intakt (inzwischen ist alles auf
Bröckchengröße zerlegt) wird jetzt versucht juristisch an den
schmalen Streifen Teil-Wärmedämmung (40 cm) innerhalb der
Balkone zu koppeln und der Mieter soll verantwortlich gemacht
werden dafür, dass die Dämmarbeiten am gesamten Haus nicht
weitergehen können.
Ich halte das ganze inzwischen für ein abgekartetes ziemlich
perfid eingefädeltes Spiel, worin auch dieses „Rollkommando“
von vor einer Woche nun rückblickend Sinn macht.

Kannst Du mir zustimmen, wenn ich argumentiere, dass diese
beiden Dinge:
Modernisierung = Isoverglasung zu trennen ist von Sanierung
der Balkone, auch wenn der Faktor Wärmedämmung beide Bereiche
– wenn auch unterschiedlich stark – tangiert.

ja, Zustimmung

Im Ankündigungsschreiben wird Dämmung und Sanierung
auseinandergehalten, ABER die Fenster verschwiegen (übrigens
kamen noch 3 Kellerfenster und 4 große Hausflurfenster dazu
!!!) und eine doppelt so hohe Energieeinsparung behauptet 20
% als es die Experten im bau.de für möglich halten.
Vor Ort wird kreuz und quer durcheinander geworfen, was
zustimmungspflichtig und was duldungspflichtig ist und zur
Durchsetzung dieses Kuddelmuddels werde ich bedroht - physisch
und psychisch.

Ist das noch zu fassen?

Grüsse Günter

Hallo Günter,
danke sehr für Deine Antwort und die hilfreichen Hinweise.
Ich habe noch eine kleine Anmerkung geschrieben, alles andere habe ich jetzt klarer im Blick

Hallo,

ich benötige noch einmal Deinen Sachverstand.
Wie ich mitgeteilt hatte

sollte der Mieter unter Zeitdruck genötigt werden, dem Einbau
der Balkontüren zuzustimmen, indem „Fakten“ gesetzt wurden
(Abriss seines Eigentums) um die Wärmedämmung weiterführen zu
können.
Diesen Angriff wurde mutig abgewehrt. Das ist eine Woche her.
Der Terror geht aber weiter. Nun mit Anwaltsschreiben, die
Maßnahme sei zu dulden, jetzt wird aber von erstmal „Aufmaß
nehmen“ gesprochen - dies von Innen, aus dem Inneren der
Wohnung des Mieters, wegen evtl. sondergrößen, was vermutlich
gar nicht stimmt. Seitens des Mieterschutzvereins wurde dieses
Ansinnen zurückgewiesen, erst soll Klarheit über die
Folgekosten hergestellt werden.

Sorry, aber da hat der Mieterverein nicht recht.
Selbstverständlich muss man das Ausmessen erlauben, jedoch
darfst Du keine Arbeiten beginnen lassen. Wie soll man die
Folgekosten ermitteln, wenn man verhindert, dass zuerst einmal
geprüft wird, welche Masse erforderlich sind. Allerdings
müssen da keine drei oder vier Personen in die Wohnung und in
verschiedenen Räume. Mehr als zwei Personen haben da nichts zu
suchen. Und darauf achten. Es darf ohne Deine Zustimmung nicht
fotografiert werden. Ich würde wenn jemand fotografieren will

  • dies sofort untersagen und die Person aus der Wohnung
    verweisen.

aha, ja das ist schon noch mal eine andere Antwort.
Wenn richtig ist, dass der Beginn der Arbeiten den Moment markiert wo von Zustimmung ausgegangen werden kann und jenes Aufmaß-Nehmen noch gar NICHT dazu gehört, dann kann ich das auch nachvollziehen. D.h. es muss sichergestellt sein, dass mieterseits damit noch keiner Bestellung der Fenster zugestimmt ist - oder?
Das muss zur Abstimmung noch mal vorgelegt werden ?
Diesen Fakt herausgearbeitet zu haben, ist wichtig. Diese Verwirrung wäre nicht entstanden, hätte der HV ein sauberes Ausschreiben vorgelgt.

Dem wurde anwaltlich widersprochen, das Aufmaß nehmen sei zu
dulden.

richtig

Ich habe nun noch mal die Mod.Ankündigung studiert und mit
Experten aus bau.de Kontakt aufgenommen. Von dort höre ich,
dass die angegebenen Dämmarbeiten widersinnig seien und was
dort im Forum zu Dämmstoffen und Folgen zu lesen ist, das
lässt mir die Haare zu Berge stehen !!

Weil nun morgen früh schon wieder der Vermessungstrupp
angesagt ist und der Mieter keine andere Entscheidung bisher
getroffen hat, will sagen: diese Leute NICHT in die Wohnung
lassen will – noch mal eine Frage zur Rechtssicherheit:

Die Maßnahme Fensteraustausch ist aus meiner Sicht nicht der
Duldungspflicht unterworfen.
Kannst Du da zustimmen ?

Ja, derzeit schon, weil die Arbeiten nicht ordnungsgemäss
angekündigt sind. Ein Fensteraustausch darf im MOment nicht
erfolgen, wenn jemand hier mit Arbeiten beginnt und auf
Aufforderung die Wohnung nicht verlässt, dass sofort die
Polizei holen.

Der Mieter könnte sogar sagen: diese Maßnahme: 3.5 m
Isofenster übersteigen meine finanzielle Kapazität und schon
deshalb kann er nicht zustimmen.

Dies ist kein Kriterium. Kriterium ist, wie hoch eine
Modernisierung sich auswirkt und welche Nutzen der Mieter hat.
Dies muss der VM bei der Erklärung zur Modernisierung
nachweisen.

Ja, hier hat er eindeutig auch Versäumnisse.

Die duldungspflichtige Maßnahme, Instandsetzung der Balkone –
des Mieters Balkon war im Gegensatz zu anderen Balkonen am
Haus jedoch völlig intakt (inzwischen ist alles auf
Bröckchengröße zerlegt) wird jetzt versucht juristisch an den
schmalen Streifen Teil-Wärmedämmung (40 cm) innerhalb der
Balkone zu koppeln und der Mieter soll verantwortlich gemacht
werden dafür, dass die Dämmarbeiten am gesamten Haus nicht
weitergehen können.
Ich halte das ganze inzwischen für ein abgekartetes ziemlich
perfid eingefädeltes Spiel, worin auch dieses „Rollkommando“
von vor einer Woche nun rückblickend Sinn macht.

Kannst Du mir zustimmen, wenn ich argumentiere, dass diese
beiden Dinge:
Modernisierung = Isoverglasung zu trennen ist von Sanierung
der Balkone, auch wenn der Faktor Wärmedämmung beide Bereiche
– wenn auch unterschiedlich stark – tangiert.

ja, Zustimmung

Im Ankündigungsschreiben wird Dämmung und Sanierung
auseinandergehalten, ABER die Fenster verschwiegen (übrigens
kamen noch 3 Kellerfenster und 4 große Hausflurfenster dazu
!!!) und eine doppelt so hohe Energieeinsparung behauptet 20
% als es die Experten im bau.de für möglich halten.
Vor Ort wird kreuz und quer durcheinander geworfen, was
zustimmungspflichtig und was duldungspflichtig ist und zur
Durchsetzung dieses Kuddelmuddels werde ich bedroht - physisch
und psychisch.

Ist das noch zu fassen?

Grüsse Günter

Gruss
gretell

Hallo Günter,
danke sehr für Deine Antwort und die hilfreichen Hinweise.
Ich habe noch eine kleine Anmerkung geschrieben, alles andere
habe ich jetzt klarer im Blick

Hallo,

ich benötige noch einmal Deinen Sachverstand.
Wie ich mitgeteilt hatte

sollte der Mieter unter Zeitdruck genötigt werden, dem Einbau
der Balkontüren zuzustimmen, indem „Fakten“ gesetzt wurden
(Abriss seines Eigentums) um die Wärmedämmung weiterführen zu
können.
Diesen Angriff wurde mutig abgewehrt. Das ist eine Woche her.
Der Terror geht aber weiter. Nun mit Anwaltsschreiben, die
Maßnahme sei zu dulden, jetzt wird aber von erstmal „Aufmaß
nehmen“ gesprochen - dies von Innen, aus dem Inneren der
Wohnung des Mieters, wegen evtl. sondergrößen, was vermutlich
gar nicht stimmt. Seitens des Mieterschutzvereins wurde dieses
Ansinnen zurückgewiesen, erst soll Klarheit über die
Folgekosten hergestellt werden.

Sorry, aber da hat der Mieterverein nicht recht.
Selbstverständlich muss man das Ausmessen erlauben, jedoch
darfst Du keine Arbeiten beginnen lassen. Wie soll man die
Folgekosten ermitteln, wenn man verhindert, dass zuerst einmal
geprüft wird, welche Masse erforderlich sind. Allerdings
müssen da keine drei oder vier Personen in die Wohnung und in
verschiedenen Räume. Mehr als zwei Personen haben da nichts zu
suchen. Und darauf achten. Es darf ohne Deine Zustimmung nicht
fotografiert werden. Ich würde wenn jemand fotografieren will

  • dies sofort untersagen und die Person aus der Wohnung
    verweisen.

aha, ja das ist schon noch mal eine andere Antwort.
Wenn richtig ist, dass der Beginn der Arbeiten den Moment
markiert wo von Zustimmung ausgegangen werden kann und jenes
Aufmaß-Nehmen noch gar NICHT dazu gehört, dann kann ich das
auch nachvollziehen. D.h. es muss sichergestellt sein, dass
mieterseits damit noch keiner Bestellung der Fenster
zugestimmt ist - oder?

Das Ausmessen gehört nicht zur Zustimmung. Letztlich kann er auch die Wände und deren Versetzung ausmessen, solange der Mieter nicht zustimmt und den Handwerkern den Beginn der Arbeiten erlaubt, kann der VM nichts machen. Die Ausmessung ist als Vorbereitung einer Kostenberechnung zu sehen, mit welcher dem Mieter eine Modernisierung angekündigt und dessen Zustimmung eingeholt werden soll.

Das muss zur Abstimmung noch mal vorgelegt werden ?

Ja, es muss eine Kostenberechnung mit Angabe der möglichen Mieterhöhung vorgelegt werden. Ferner muss mit eienr Frist von drei Monaten die Arbeit angekündigt werdne und dei Zustimmung muss eingeholt werden. Der Mieter muss nicht zustimmen, wenn die Massnahmen nicht den angeblichen Zweck erfüllt, den den VM behauptet. So insbesondere angebliche Kosteneinsparungen ( wenn z.B. der Heizkessel völlig veraltet ist).

Diesen Fakt herausgearbeitet zu haben, ist wichtig. Diese
Verwirrung wäre nicht entstanden, hätte der HV ein sauberes
Ausschreiben vorgelgt.

Grüsse Günter

Dem wurde anwaltlich widersprochen, das Aufmaß nehmen sei zu
dulden.

richtig

Ich habe nun noch mal die Mod.Ankündigung studiert und mit
Experten aus bau.de Kontakt aufgenommen. Von dort höre ich,
dass die angegebenen Dämmarbeiten widersinnig seien und was
dort im Forum zu Dämmstoffen und Folgen zu lesen ist, das
lässt mir die Haare zu Berge stehen !!

Weil nun morgen früh schon wieder der Vermessungstrupp
angesagt ist und der Mieter keine andere Entscheidung bisher
getroffen hat, will sagen: diese Leute NICHT in die Wohnung
lassen will – noch mal eine Frage zur Rechtssicherheit:

Die Maßnahme Fensteraustausch ist aus meiner Sicht nicht der
Duldungspflicht unterworfen.
Kannst Du da zustimmen ?

Ja, derzeit schon, weil die Arbeiten nicht ordnungsgemäss
angekündigt sind. Ein Fensteraustausch darf im MOment nicht
erfolgen, wenn jemand hier mit Arbeiten beginnt und auf
Aufforderung die Wohnung nicht verlässt, dass sofort die
Polizei holen.

Der Mieter könnte sogar sagen: diese Maßnahme: 3.5 m
Isofenster übersteigen meine finanzielle Kapazität und schon
deshalb kann er nicht zustimmen.

Dies ist kein Kriterium. Kriterium ist, wie hoch eine
Modernisierung sich auswirkt und welche Nutzen der Mieter hat.
Dies muss der VM bei der Erklärung zur Modernisierung
nachweisen.

Ja, hier hat er eindeutig auch Versäumnisse.

Die duldungspflichtige Maßnahme, Instandsetzung der Balkone –
des Mieters Balkon war im Gegensatz zu anderen Balkonen am
Haus jedoch völlig intakt (inzwischen ist alles auf
Bröckchengröße zerlegt) wird jetzt versucht juristisch an den
schmalen Streifen Teil-Wärmedämmung (40 cm) innerhalb der
Balkone zu koppeln und der Mieter soll verantwortlich gemacht
werden dafür, dass die Dämmarbeiten am gesamten Haus nicht
weitergehen können.
Ich halte das ganze inzwischen für ein abgekartetes ziemlich
perfid eingefädeltes Spiel, worin auch dieses „Rollkommando“
von vor einer Woche nun rückblickend Sinn macht.

Kannst Du mir zustimmen, wenn ich argumentiere, dass diese
beiden Dinge:
Modernisierung = Isoverglasung zu trennen ist von Sanierung
der Balkone, auch wenn der Faktor Wärmedämmung beide Bereiche
– wenn auch unterschiedlich stark – tangiert.

ja, Zustimmung

Im Ankündigungsschreiben wird Dämmung und Sanierung
auseinandergehalten, ABER die Fenster verschwiegen (übrigens
kamen noch 3 Kellerfenster und 4 große Hausflurfenster dazu
!!!) und eine doppelt so hohe Energieeinsparung behauptet 20
% als es die Experten im bau.de für möglich halten.
Vor Ort wird kreuz und quer durcheinander geworfen, was
zustimmungspflichtig und was duldungspflichtig ist und zur
Durchsetzung dieses Kuddelmuddels werde ich bedroht - physisch
und psychisch.

Ist das noch zu fassen?

Grüsse Günter

Gruss
gretell

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Hallo und Vielen Dank Günter für Deine Ausführungen.

Die Ausmessung hat heute stattgefunden und ist komplikationslos verlaufen. Keine Bedrängnisse mehr.

Schönes WE und Gruss
gretell

Hallo,

gut gelaufen, dann jetzt abwarten, was als Begründung der Modernisierung kommt. Wünsche noch einen schönen Sonntag.

Grüsse Günter

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