@ Günter 2.Teil
Hallo Günter,
ich benötige noch einmal Deinen Sachverstand.
Wie ich mitgeteilt hatte
sollte der Mieter unter Zeitdruck genötigt werden, dem Einbau der Balkontüren zuzustimmen, indem „Fakten“ gesetzt wurden (Abriss seines Eigentums) um die Wärmedämmung weiterführen zu können.
Diesen Angriff wurde mutig abgewehrt. Das ist eine Woche her.
Der Terror geht aber weiter. Nun mit Anwaltsschreiben, die Maßnahme sei zu dulden, jetzt wird aber von erstmal „Aufmaß nehmen“ gesprochen - dies von Innen, aus dem Inneren der Wohnung des Mieters, wegen evtl. sondergrößen, was vermutlich gar nicht stimmt. Seitens des Mieterschutzvereins wurde dieses Ansinnen zurückgewiesen, erst soll Klarheit über die Folgekosten hergestellt werden.
Dem wurde anwaltlich widersprochen, das Aufmaß nehmen sei zu dulden.
Ich habe nun noch mal die Mod.Ankündigung studiert und mit Experten aus bau.de Kontakt aufgenommen. Von dort höre ich, dass die angegebenen Dämmarbeiten widersinnig seien und was dort im Forum zu Dämmstoffen und Folgen zu lesen ist, das lässt mir die Haare zu Berge stehen !!
Weil nun morgen früh schon wieder der Vermessungstrupp angesagt ist und der Mieter keine andere Entscheidung bisher getroffen hat, will sagen: diese Leute NICHT in die Wohnung lassen will – noch mal eine Frage zur Rechtssicherheit:
Die Maßnahme Fensteraustausch ist aus meiner Sicht nicht der Duldungspflicht unterworfen.
Kannst Du da zustimmen ?
Der Mieter könnte sogar sagen: diese Maßnahme: 3.5 m Isofenster übersteigen meine finanzielle Kapazität und schon deshalb kann er nicht zustimmen.
Die duldungspflichtige Maßnahme, Instandsetzung der Balkone – des Mieters Balkon war im Gegensatz zu anderen Balkonen am Haus jedoch völlig intakt (inzwischen ist alles auf Bröckchengröße zerlegt) wird jetzt versucht juristisch an den schmalen Streifen Teil-Wärmedämmung (40 cm) innerhalb der Balkone zu koppeln und der Mieter soll verantwortlich gemacht werden dafür, dass die Dämmarbeiten am gesamten Haus nicht weitergehen können.
Ich halte das ganze inzwischen für ein abgekartetes ziemlich perfid eingefädeltes Spiel, worin auch dieses „Rollkommando“ von vor einer Woche nun rückblickend Sinn macht.
Kannst Du mir zustimmen, wenn ich argumentiere, dass diese beiden Dinge:
Modernisierung = Isoverglasung zu trennen ist von Sanierung der Balkone, auch wenn der Faktor Wärmedämmung beide Bereiche – wenn auch unterschiedlich stark – tangiert.
Im Ankündigungsschreiben wird Dämmung und Sanierung auseinandergehalten, ABER die Fenster verschwiegen (übrigens kamen noch 3 Kellerfenster und 4 große Hausflurfenster dazu !!!) und eine doppelt so hohe Energieeinsparung behauptet 20 % als es die Experten im bau.de für möglich halten.
Vor Ort wird kreuz und quer durcheinander geworfen, was zustimmungspflichtig und was duldungspflichtig ist und zur Durchsetzung dieses Kuddelmuddels werde ich bedroht - physisch und psychisch.
Ist das noch zu fassen?
Lieben Gruss
gretell