@ Günter und Jörg

Hallo Ihr beiden,

eine Kundin von mir fragt mich, ob sie ihren Sohn aus der GKV in die Private geben kann. Der Sohn ist 23 und studiert in Holland. Bisher war er in der Familienversicherung der Mutter versichert. Sie ist pflichtversichert.
Mir ist klar, dass er, wäre er in D zum Studium, pflichtversichert wäre. Und zwar mit einem Beitrag von ca. 50 Euro.
Doch hier ist die Situation anders: er lebt und studiert im Ausland und muss deswegen 100 Euro Beitrag bezahlen.
Hat er die Möglichkeit in die Private zu wechseln?

Ich bin da hoffnungslos überfragt.

Grüße
Raimund

Hallo Raimund,
selbstverständlich kann er - er erklärt der Kasse dass er über
400 Euro Einnahmen hat und muss aus der Familienversicherung raus,
danach hat er die Möglichkeit sich von der Krankenversicherungspflicht
als Student befreien zu lassen (3 Monate nach Eintritt der Versicherungspflicht).
Er muss allerdings wiessen das diese Befreiung nicht widerrufen
werden kann.

Gruss

Günter

hallo Günter,
Gerade erfahre ich, dass er schon seit 2 Jahren studiert und ca. 500 Euro verdient.
Siehst Du eine Möglichkeit?
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,
ist doch klasse - genau so vorgehen wie ich es beschrieben
habe - Mitteilung an die Krankenkasse dass er ab sofort 500 €
Einkommen hat - die Kasse wird ihn aus der Familienversicherung
herausnehmen und ihm eine Pflichtmitgliedschaft als Student
anbieten.
Er macht bei dir eine PKV-Versicherung (Vollversicherung) und
beantragt die Befreiung bei der Kasse.
Das war´s

Gruss

Günter

nichts anzufügen (owt) Grüße an euch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Günter,
Du hast mich falsch verstanden: der ist schon seit über einem jahr in der GKV selbst versichert, also nicht mehr in der Familienhilfe.
Einkommen ca. 480 Euro.
Studium seit über einem Jahr in Holland.
Jetzt sieht´s anders aus, oder?

Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

auf Grund welcher Tatsache ist der denn überhaupt noch in der deutschen GKV versichert?
Wenn er doch in Holland lebt und arbeitet(bzw. studiert) unterliegt er nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften und kann eigentlich gar nicht selbst in der deutschen GKV versichert sein.
M.E. muss er sich bei der Holländischen KV anmelden

Gruß Jörg
*der zugibt, den Sachverhalt nochmal genau gelesen zu haben*

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Raimund,

schliesse mich der Frage von Joerg an.
Wenn er freiwillig versichert ist muss er die Bindefrist von 18 Monaten
einhalten - wenn pflichtversichert ist kann er nicht wechseln,
es sei denn die Pflichgtversicherung endet aus irgendeinem Grund
(kein Student mehr ??)

Gruss

Günter

Hallo Günter,

eine Frage diesbezüglich: Es heißt ja bis zu 3 Monate nach Einschreibung. Aber man schreibt sich ja jedes Semester neu ein…

alos jedes Semester neu?

Gruß
MArco

Hallo Günter,

Hallo Marko,
darf ich auch antworten???
Ich tue es einfach:

Es heißt 3 Monate nach Eintritt der Versicherungspflicht und nicht nach Einschreibung.
Damit dürfte Deine Frage beantwortet sein.

Gruß Jörg

eine Frage diesbezüglich: Es heißt ja bis zu 3 Monate nach
Einschreibung. Aber man schreibt sich ja jedes Semester neu
ein…

alos jedes Semester neu?

Gruß
MArco

Hallo Jörg,

–> bitte MarCo :smile:
das vorweg…

klar heißt es nach Eintritt der Versicherungspflicht. Nur wann tritt die ein? Automatisch mit Einschreibung. Bis zu 3 Monate nach Einschreibung kann man sich befreien lassen.

Ergo= Einschreibung semesterlich :smile:

Gruß
MArco

Hallo Jörg,

Hi MarCo !!! (des Menschen Wille ist sein Himmelreich *lol*)
im § 8 Abs 1 Nr. SGB V ist von Einschreibung die Rede. Natürlich ist hier aber der erstmalige Zeitpunkt der Einschreibung als Student gemeint und nicht jede Einschreibung zu Beginn eines Semesters.

Gruß Jörg

–> bitte MarCo :smile:
das vorweg…

klar heißt es nach Eintritt der Versicherungspflicht. Nur wann
tritt die ein? Automatisch mit Einschreibung. Bis zu 3 Monate
nach Einschreibung kann man sich befreien lassen.

Ergo= Einschreibung semesterlich :smile:

Gruß
MArco

Hallo Jörg,

Hi MarCo !!! (des Menschen Wille ist sein Himmelreich *lol*)

eben :smile:

im § 8 Abs 1 Nr. SGB V ist von Einschreibung die Rede.
Natürlich ist hier aber der erstmalige Zeitpunkt der
Einschreibung als Student gemeint und nicht jede Einschreibung
zu Beginn eines Semesters.

Wie wir gesagt haben :smile:
Tja… ist aber dennoch nicht so eindeutig, oder? :smile: Also ich würde das provokant ggf. anders auslegen… und daher muss es dafür auch eine verbindliche Regelung geben. Würde mich wundern, wenn nicht…
Hast du sie?

Gruß
Marco

Es gibt ein BSG Urteil welches besagt, das die Befreiung nur zu Beginn der Versicherungspflicht zulässig ist und bei ununterbrochenem Fortbestand zu Beginn eines späteren Semesters nicht mehr in Betracht kommt.

So, und jetzt muss ich mal was produktives Arbeiten :wink:)

Gruß Jörg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Marco,
Jörg hat recht- es gilt nur bei erstmaligem Eintritt der
Versicherungspflicht.

Gruss

Günter

Hallo Günter,

das es so ist, weiß ich schon :smile: war nur bisher zu faul, die Grundlage zu suchen. :smile:

Gruß
Marco

Hallo Jörg,
habe gestern abend noch mal mit der Kundin telefoniert.
also, der Junge ist Student in Holland und wohnt in Ahaus, also gleich über der Grenze in D.
Wenn ich den Umkehrschluss aus Deiner Antwort entnehmen kann: würde er nach Holland umziehen, könnte er sich privat versichern!?

Grüße
Raimund

Hallo Jörg,

Servus,

gute Frage :wink:).
Zumindest würde dann die Grundlage für eine Mitgliedschaft in der deutschen GKV entfallen und er müsste sich ja dann eigentlich PKV versichern.
Aber jetzt frag mich bloß nicht, wie das mit der Versicherungspflicht im Käskoppland geregelt ist.

Warum kommen solche schwierigen Sachen eigentlich immer zum Wochenende, wenn ich entspannt surfen möchte und weit und breit keine Unterlagen dabei habe.

Beste Grüße Jörg

habe gestern abend noch mal mit der Kundin telefoniert.
also, der Junge ist Student in Holland und wohnt in Ahaus,
also gleich über der Grenze in D.
Wenn ich den Umkehrschluss aus Deiner Antwort entnehmen kann:
würde er nach Holland umziehen, könnte er sich privat
versichern!?

Grüße
Raimund