hallo günter,
unsere lehrerin weiß irgendwie noch nicht wie die neuen regelungen für die versicherungspflicht nach dem SGB II sind und sie müsse sich erst erkundigen bei der IKK, damit sie uns nix falsches erzählt.
da wollt ich dich mal fragen, ob leistungsbezieher nach dem SGB II pflichtversichert sind oder ob die sich freiwillig versichern müssen.
gruß
makea
Hallo,
SGB II entspricht dem Grundsatz nach der ehemaligen Sozialhilfe.
Dieser Personenkreis wurde bis zum 31.12.2004 durch die GKV betreut,
d.h. die Leistungen wurden erbracht und dann dem Sozialamt in
Rechnung gestellt.
Ab dem 01,.01.2005 wurde diesem Personenkreis (SGB II) das Beitrittsrecht
als „normales“ Mitglied in die GKV eingeräumt, dies allerdings
als freiwilliges Mitglied (die Beitragszahlung erfolgt durch die
Betreuungsstelle - bei uns ist das der Kreis). Der Haken daran ist
aber, wenn dies in der Regel nicht bis zum 31.03.2005 geschah, stehen
diese Personen wieder ohne Krankenversicherung da - hier tritt dann
wieder der Zustand wie vor dem 01.01.2005 ein.
Da ich in der Praxis mit dieser Thematik nicht befasst bin
(das haben wir alles dem Zentralisierungsagedanken zu verdanken), gebe
ich hier angelesenes Wissen weiter.
Gruss
Günter