@Günter

Hallo Günter,
habe in einer Fernsehzeitschrift 2 haarsträubende Leistungsentscheidungen gelesen:

  1. eine Knochendichtemessung (Osteoperosetest) wird ambulant nicht bezahlt. Legt sich derjenige in die Klinik, wird´s bezahlt!
  2. eine Akkupunkturbehandlung eines Meniskusschadens wird abgelehnt, eine Operation wird bezahlt.
    Renn ich mal wieder bei Dir offene Türen ein?
    Grüße
    Raimund

Hallo Raimund,

ja das tust Du - die Knochendichtungsmessung war bis zum
01.7.2002 vergangenen Jahres noch eine normale Kassenleistung.
Kein Mensch (auch ich) hat verstanden, warum das aus dem
Leistungskatalog herausgenommen wurde -
Begründung war, das es sich hier um eine „Vorsorgeleistung“
handeln würde und deshalb nbicht mehr bezahlt werden darf !!!

MANCHMAL ZWEIFELT MAN WIRKLICH…

Bei der Akupunktur läuft derzeit ein Modellversuch und der ist
eben nur auf wenige Diagnosen beschränkt - Die von Dir genannte
gehört nun mal nicht dazu.

Ich könnte noch so ein Beispiel nennen.

Auslandsreise - Schutzimpfung

Dürfen wir nicht bezahlen - wenn Du aber mit Malaria zurück
kommst und dich drei Wochen in eine Spezialklinik legst
dann zahlt die Kasse weil sie es muss !!!

Soviel dazu.

Gruss

Günter

absolut kontraproduktiv! o.w.T.
.

hi ihr Zwei,
ich habe noch ein super Beispiel:
Nahrungsmittelallergikerin und Nahrungsmittelunverträglichkeiten:
beim Heilpraktiker 100 € - wurde von der KV nicht bezahlt,
daran anschließend 3 wöchiger Krankenhausaufenthalt zwecks Austestung mit gleichen Ergebnissen und noch ein paar Lebensmittel mehr – wurde bezahlt.
Paradox - oder?
Gruß Chris