Gürundung eines Unternehmens Fördermöglichkeiten ?

Wir (ein sehr guter und sehr langjähriger Freund) wollen eine Gaststätte eröffnen.
Welche Voraussetzungen genötigt man wenn man einen Imbis oder eine Gaststätte betreiben möchte. Und wo liegen die Unterschiede ?
Das Objekt in dem wie die Gaststätte / Imbis eröffen möchten will ich mit meiner Frau privat kaufen.
Mein langjähriger Freund ist schon seit über einem Jahr krankgeschrieben. Welche Fördermöglichkeiten würde es ev. für ihn geben ?
Ich selbst würde zunächst meinem Beruf weiter ausüben.

Bin für jeden Hinweis und jeden Link dankbar.

Hallo …

Sie schreiben von: „Wir wollen eine Gaststätte eröffnen…“ d.h. Sie gründen eine GbR mit dem Freund.

Wenn er sich selbständig macht und das wäre er dann ja zu 50%, dann scheiden Förderungen in Form von Lohnkostenzuschüssen aus, weil er dann ja Gewerbetreibender ist.

Ob er Hilfen wie z.B. Überbrückungsgeld oder einen Ich-AG Zuschuss erhalten kann, wäre rein spekulativ, weil Sie keine weiteren Informationen geben, vielleicht hat er ja gar keinen Anspruch mehr auf ALG-I ?

Zu diskutieren wäre die Sachlage, wenn sich die Situation durch Gründung einer GmbH ändern würde. Sie könnten z.B. als GF tätig werden und der Freund könnte mit Förderung eingestellt werden, das muss man aber im Detail abklopfen.

Viel Erfolg!

MfG
BEBOUB

er ist etwas über ein Jahr krankgeschrieben. Würde ab Mitte des Jahres Arbeitslosengeld bekommen oder vom Rententräger (bis er wieder in seinem Beruf arbeiten kann) Geld bekommen.Je mach gesundheitlicher Entwicklung.
Wie ist es denn mit Förderung wenn jemand über 50 ist und seit 10 Jahren arbeitslos und ne Firma gründet ?
Ich selbst will erstmal noch in meinem Beruf arbeiten bis das Geschäft angelaufen ist.

Gründung eines Unternehmens… Förderung
Hallo …

wie schon geschrieben… wenn er sich als 50% Teilhaber selbständig macht, dann in Form des Überbrückungsgeldes oder der Ich-AG, jedoch nur dann, wenn er als GF frei schalten und walten kann, wenn die Eigenständigkeit durch Mitspracherecht des Partners eingeschränkt wird, dann gibt es keine Förderung.

Förderung in Form eines Lohnkostenzuschusses für schwer vermittelbare Arbeitslose nach Absprache mit der AA (verhandelbar) wenn er als Angestellter arbeitet.

Ansonsten die übliche Förderung über öffentliche Mittel, d.h. Darlehen, Bürgschaften, Beratungskostenzuschüsse.

In Anbetracht der Investitionen… die Einrichtung eines Imbisses oder einer Gaststätte kann teuer werden, sollte über die Gründung einer GmbH nachgedacht werden, weil ggf. das eigene Vermögen bei einem Scheitern in Mitleidenschaft gezogen wird.

MfG
BEBOUB

Wenn wir eine GmbH gründen würden.Was zählt denn dann alles zu Stammkapital ? ( die gekaufte Einrichtung auch wenn sie ev gebraucht gekauft wurde ?)

Vielleicht machen Sie erstmal ein …
Hallo …

wie Falke schon sehr zutreffend schrieb… vielleicht machen Sie erstmal ein Existenzgründungsseminar mit, um das kleine Einmaleins der Existenzgründung zu lernen.

Es macht hier nur wenig Sinn, Ihnen Stück für Stück eine Existenzgründung zu erklären, wenn eine Antwort fünf neue Fragen für Sie aufwirft.

Viel Erfolg!

MfG
BEBOUB