Hallo allesammt,
ich habe eine kurze Verstädniss-Frage:
Person A ist selbstständiger Gewerbetreibender (Kleingewerbe - unterhalb von 50.000€ Gewinn).
Person A kauft sich ein Handy und einen Laptop und nutzt beides sowohl privat als auch geschäftlich.
Das Handy kostet 420€ und der Laptop 1000€.
Kann Person A jetzt 19% vom Handy (420€*19% = 79,80€) und vom Laptop (1000€*19% = 190€) abschreiben und somit 269,80€ (190€+97,80€) entweder vom FA bekommen oder weniger an das FA zahlen von der eingenommenen UST.
Ist das bis hier hin richtig?
Am Ende des Jahres kann Person A die Güter auch noch absetzen und somit den Gewinn „drücken“.
Wären das beim Laptop jeweils 20% über 5 Jahre verteilt von 1000€ oder 810€? Wird die UST, da sie vorher abgeschrieben wurde, vom Kaufpreis beim Absetzen abgezogen?
Wenn ja, kann Person A das Handy dann als GWG absetzen, da es abzüglich der UST unterhalb von 420€ liegt und somit den Gewinn um den vollen Betrag von (420€-19%) 340,20€ „drücken“.
Und wie sieht es mit dem privaten Anteil aus, gibt es da %-pauschalen (z.B. 50% privat für Handys und 20% für Laptops) oder wie berechnet sich das?
Werden diese %-Sätze dann auch auf die UST angesetzt?
Ich hoffe ich habe die Begriffe Abschreiben und Absetzten nicht durcheinandergewürfelt und meine Frage verstädnlich formuliert.
Vielen Dank für das Lesen und Helfen im Vorraus!
lg,
mdev