Güter mit abgeschriebener UST absetzen

Hallo allesammt,

ich habe eine kurze Verstädniss-Frage:

Person A ist selbstständiger Gewerbetreibender (Kleingewerbe - unterhalb von 50.000€ Gewinn).
Person A kauft sich ein Handy und einen Laptop und nutzt beides sowohl privat als auch geschäftlich.

Das Handy kostet 420€ und der Laptop 1000€.
Kann Person A jetzt 19% vom Handy (420€*19% = 79,80€) und vom Laptop (1000€*19% = 190€) abschreiben und somit 269,80€ (190€+97,80€) entweder vom FA bekommen oder weniger an das FA zahlen von der eingenommenen UST.

Ist das bis hier hin richtig?

Am Ende des Jahres kann Person A die Güter auch noch absetzen und somit den Gewinn „drücken“.

Wären das beim Laptop jeweils 20% über 5 Jahre verteilt von 1000€ oder 810€? Wird die UST, da sie vorher abgeschrieben wurde, vom Kaufpreis beim Absetzen abgezogen?

Wenn ja, kann Person A das Handy dann als GWG absetzen, da es abzüglich der UST unterhalb von 420€ liegt und somit den Gewinn um den vollen Betrag von (420€-19%) 340,20€ „drücken“.

Und wie sieht es mit dem privaten Anteil aus, gibt es da %-pauschalen (z.B. 50% privat für Handys und 20% für Laptops) oder wie berechnet sich das?
Werden diese %-Sätze dann auch auf die UST angesetzt?

Ich hoffe ich habe die Begriffe Abschreiben und Absetzten nicht durcheinandergewürfelt und meine Frage verstädnlich formuliert.

Vielen Dank für das Lesen und Helfen im Vorraus!

lg,
mdev

Da hab ich leider gar keine Meinung zu, sorry.
Gruß Christian

Hallo mdev!

Man kann aus Deinen Fragen rauslesen, dass Du leider nicht allzu viel Ahnung von Buchführung, Steuern etc… hast (nicht böse gemeint, nur eine Feststellung).

Hoffe, dass da ein Steuerberater oder Buchführer dahinter sitzt, der Deine FiBu etc. erledigt (sonst geht´s in die Hose).

Vorab: Ich gehe davon aus, dass Du Gewerbetreibender mit Umsatzsteuervoranmeldung bist. Kleingewerbetreibende wurden extra dafür geschaffen, damit die sich dem Umsatzsteuerspaß ersparen können (Umsatz pro Jahr unter 17.500 €). Die weisen in Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und können im Gegenzug auch keine Vorsteuer geltend machen.

So, nun zu Deinem Fall:

Du kaufst ein Notebook; die Rechnung beläuft sich auf 840,34 € netto plus 159,66 € Umsatzsteuer macht einen Rechnungsbetrag von 1.000 € (brutto).
Ebenso das Handy; 352,94 € netto und 67,06 € Umsatzsteuer macht einen Rechnungsbetrag von 420,00 €.

Jetzt kann man in der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung (meist monatlich) die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer anmelden und „bekommt sie vom Finanzamt zurück“ (also 226,72 €).
Am Ende des Jahres werden dann noch die Abschreibungen für das jeweilige Wirtschaftgut berechnet.
Da wir in letzter Zeit viele Änderungen bzgl. Abschreibung hatten, nun nur die aktuelle und von mir empfohlene Art:
Da beide Güter je unter netto 1.000 € liegen zählen sie zu den geringwertigen Wirtschaftgütern, die im Jahr der Anschaffung komplett abgeschrieben werden. Also zu 100 % = Betriebsausgaben in Höhe von 1.193,28 €! Bei Gütern über 1.000 € netto wird auf die Nutzungsdauer aufgeteilt und anteilig abgeschrieben (=als Betriebsausgabe geltend gemacht) (PC/Laptop z.B. 3 Jahre, neues Kfz 6 Jahre, Büromöbel 13 Jahre etc…)
Eine private Nutzung ist meist nicht vermeidbar, da aber die Güter vorrangig für das Gewerbe angeschafft wurden (unterstelle ich jetzt mal), wird keine private Nutzung berücksichtigt.

Dies findet nur im Rahmen von Kfz und Telefonkosten (monatliche Rechnungen) statt.

je nach Höhe der Telefonkosten wird dann eine monatliche Pauschale (mit Umsatzsteuer) als „Betriebseinnahme“ erfaßt.
Kfz hat eine Sonderregel, ist aber jetzt uninteressant.

Hoffe, ich konnte helfen!

Gruß, BruderH

Hallo mdev,
mit den Anteilen privater/gewerblicher Nutzung kenne ich mich nicht aus. Aber bei rein geschäftlicher Nutzung werden immer die Nettobeträge abgeschrieben. Das Handy ist damit ein GWG und kann sofort abgeschrieben werden, sofern du keinen Sammelposten für GWGs hast. Den Laptop schreibst du linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ab, als Anschaffungswert nimmst du die Nettokosten.

Hallo mdev,

Wären das beim Laptop jeweils 20% über 5 Jahre verteilt von 1000€ oder 810€? Wird die UST, da sie vorher abgeschrieben wurde, vom Kaufpreis beim Absetzen abgezogen?

Ja, Abschreibungen erfolgen immer auf dem Nettbetrag.

Wenn ja, kann Person A das Handy dann als GWG absetzen, da es abzüglich der UST unterhalb von 420€ liegt und somit den Gewinn um den vollen Betrag von (420€-19%) 340,20€ „drücken“.

Ja

Und wie sieht es mit dem privaten Anteil aus, gibt es da %-pauschalen (z.B. 50% privat für Handys und 20% für Laptops) oder wie berechnet sich das?

Wenn Anlagegüter(Laptop) zu mehr als 10% genutzt werden besteht die Möglichkeit Sie ins Betriebsvermögen aufzunehmen. Ab 51% gewerbliche Nutzung besteht dazu die Pflicht (notwendiges Betriebsvemögen)
Einen Pauschalsatz kenne ich für die private Nutzung nur bei KFZ und Handy. Ob es für das Handy einen festen Satz gibt weiß ich nicht genau, aber bei uns wurde es mit 20% angesetzt.
Ich hoffe das hilft Dir weiter.
Viele Grüße
Tinka

Hallo mdev !

ich glaube ein Steuerberater kann da besser weiterhelfen.
beste Grüße
DB

Hallo allesammt,

ich habe eine kurze Verstädniss-Frage:

Person A ist selbstständiger Gewerbetreibender (Kleingewerbe -
unterhalb von 50.000€ Gewinn).
Person A kauft sich ein Handy und einen Laptop und nutzt
beides sowohl privat als auch geschäftlich.

Das Handy kostet 420€ und der Laptop 1000€. (netto oder brutto?
Kann Person A jetzt 19% vom Handy (420€*19% = 79,80€) und vom
Laptop (1000€*19% = 190€) abschreiben und somit 269,80€
(190€+97,80€) entweder vom FA bekommen oder weniger an das FA
zahlen von der eingenommenen UST. Achte auf den Nettobetrag, diesen musst du x 19 % rechnen!

Ist das bis hier hin richtig? ja, ist richtig

Am Ende des Jahres kann Person A die Güter auch noch absetzen
und somit den Gewinn „drücken“. richtig

Wären das beim Laptop jeweils 20% über 5 Jahre verteilt von
1000€ oder 810€? Wird die UST, da sie vorher abgeschrieben
wurde, vom Kaufpreis beim Absetzen abgezogen? du rechnest immer von Nettobetrag- also ohne UST, die Abschreibungszeit ist i.O.

Wenn ja, kann Person A das Handy dann als GWG absetzen, da es
abzüglich der UST unterhalb von 420€ liegt und somit den
Gewinn um den vollen Betrag von (420€-19%) 340,20€ „drücken“. ist so richtig

Und wie sieht es mit dem privaten Anteil aus, gibt es da
%-pauschalen (z.B. 50% privat für Handys und 20% für Laptops)
oder wie berechnet sich das? das kannst du selbst entscheiden- aber realistisch bleiben damit du`s im Falle einer Steuerprüfung auch plausibel erklären kannst. Am Besten machst du 4 Wochen lang eine Aufstellung und ermittelst dann die % Sätze.
Werden diese %-Sätze dann auch auf die UST angesetzt?

Ja: als „Entnahme von sonstigen Leistungen“ netto + 19 % UST zu den Erlösen rechnen und an das Finanzamt am Jahresende in die UST- Erklärung mit aufnehmen und bezahlen.

Ich hoffe ich habe die Begriffe Abschreiben und Absetzten
nicht durcheinandergewürfelt und meine Frage verstädnlich
formuliert. Ja- hast du ganz gut gemacht

Vielen Dank für das Lesen und Helfen im Vorraus! Bitteschön, Angela

lg,
mdev

Hallo,

ich weiß nicht, wieso ich als experte gewählt wurde, denn in meinem profil habe ich für solche themen keinen expertenstatus deklariert.

kan leider nicht helfen.

gruß horst

Servus,
diese Frage kann und wird ein Steuerberater beantworten.
Als Selbstständiger hat man sicherlich einen.
mfG

Sowas würde ich mit meinen Steuerberater besprechen, Der weiss das Geau.

Levitron