Hallo, ich bräuchte mal eine Auskunft beim GüCK.
Ich möchte mit einem 3,5t eine 3t Hebebühne ziehen (Gewerblich). Nun ist es so, dass ich diese auch verleihe und zum Kunden bringe. Benötige ich jetzt eine Fahrerkarte? Oder ist es eher Werksverkehr, der angezeigt werden muss und gut ist.
Oder fällt es vielleicht unter Handwerker und ich muss gar nichts machen? Es ist ja letztendlich schwer zu beweisen, dass ich die Maschine nicht für mich benötige.
Hoffentlich könnt ihr mir helfen?