Güterstand - Haftpflichtversicherung

Hallo,

da sei ein Paar, das noch verheiratet sei, aber notariell den Güterstand von Zugewinngemeinschaft zu Gütertrennung gewechselt haben.

Wie sieht das mit einer Haftpflichtversicherung aus.
Gegenseitig ist da sicher weiter nichts, aber was ist, wenn der Mann eine private Haftpflichtversicherung hat, die Frau aber nicht. Tritt die Versicherung weiterhin für Schäden der Frau ein oder muß die Frau eine eigene abschließen?

Frau möge zwar nicht mehr im Haus von Mann wohnen, habe sich aber immer noch nicht umgemeldet. Hat das überhaupt einen Èinfluß?

Gandalf

Hallo Gandalf,

dies ist eine Frage der konkreten Tarif-/Produktgestaltung Deines Versicherers. Ohne Deinen Vertrag zu kennen, ist eine Antwort eigentlich nicht möglich.

Mein Rat: schau in Deine Unterlagen und frage ggf. bei Deinem Versicherer nach den relevanten Punkten im Versicherungsschein bzw. Bedingungen.

Grüße, M

Hallo Gandalf,

wie der genaue Vertrag und das Kleingedruckte aussehen weiß ich nicht, aber ich denke, dass die Versicherung für beide gilt.

Bevor ich meinen Mann heiratete, lebten wir etwa 7 Jahre in seinem Haus. Irgendwann interessierte mich auch das Thema Haftpflicht und Hausrat.

Ich rief die Versicherung an und fragte nach, was passiert, wenn ich z. B. durch Unachtsamkeit Schaden verursache. Die sagten mir, dass die Versicherung auch für meine Schäden aufkommt und dies sogar, obwohl wir nicht verheiratet waren.

Bei einem Ehepaar dürfte das nicht anders sein - der Güterstand spielt da vermutlich nur eine untergeordnete Stelle.

Gruß
Ingrid

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Wie sieht das mit einer Haftpflichtversicherung aus.

Wenn nicht ausdrücklich ein Singletarif gewählt wurde, ist der Versicherungsnehmer, sein Ehegatte und ggf Kinder mitversichert.

aber nicht. Tritt die Versicherung weiterhin für Schäden der
Frau ein oder muß die Frau eine eigene abschließen?

Die Versicherung müßte die Schäden, die die Frau anrichtet, regulieren. Es sei denn, der Versicherungsnehmer hat eine neue Lebensgefährtin und diese im Versicherungsschein eintragen lassen.

Frau möge zwar nicht mehr im Haus von Mann wohnen, habe sich
aber immer noch nicht umgemeldet. Hat das überhaupt einen Èinfluß?

Die Versicherung würde dann vom Fortbestand der Ehe ausgehen und Versicherungsschutz gewähren.