Hi,
wir sind seit über 10 Jahren verheiratet, ohne Ehevertrag, also Zugewinngemeinschaft (?). Nun, aufgrund Selbstständigkeit eines Partners (blödes Wort), möchten wir Gütertrennung. Der Vertrag ist sicher schnell gemacht, doch gilt das ab sofort? Ich habe gehört, das trotzdem 5 Jahre lang noch beide Partner füreinander einstehen müssen, also etwa ein Kredit oder Forderungen von Geschäftspartnern. Wo wird getrennt, ab wann und wie sieht es mit eventuellen Forderungen vor dem Vertrag aus?
André