Gütertrennung

Angenommen man/frau will sich beruflich so weiterorientieren, daß mit der neuen Position auch Haftungen gegen jemanden entstehen( Konkret Aufnahme einer Geschäftsführertätigkeit )könnten.
Zur familiären Absicherung denkt man/frau darüber nach, die Gütertrennung ( ex post ? ) zu vereinbaren.
Frage:

  • ab wann greift dann die Gütertrennung, gibt es Wartefristen ?
  • wonach berechnet der Notar seine Gebühren, gibt es einen Link wo man es nachlesen könnte ?

LG
goldfinger

Hallo erstmal,

und schon wieder mal das Märchen von der Gütertrennung. Sorry, aber der musste jetzt mal sein, denn ob Gütertrennung in diesem Fall überhaupt sinnvoll und notwendig ist, müsste man erst einmal prüfen. So etwas kann man aber in einem Internetforum nicht machen, weil dies nur bei genauer Detailkenntnis der Situation der Eheleute möglich ist.

Also geh brav zu einem kompetenten Anwaltskollegen oder Notar und lass dich erst einmal unvoreingenommen über die Folgen eines Güterstandswechsels informieren und entscheide dann, welcher Güterstand tatsächlich im konkreten Fall das Mittel der Wahl ist. Das Geld für eine anständige Beratung ist angesichts der Werte um die es hier geht mehr als sinnvoll ausgegeben.

Nur mal ein kleiner Hinweis: Gütertrennung bedeutet z.B., dass der pauschale Zugewinnausgleich im Erbfall wegfällt. Das kann eine böse Erbschaftssteuerfalle werden.

Gruß vom Wiz

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