Gütertrennung

Folgendes:
Die Eheleute wollen das Ihr Vermögen im Todesfall an die Eltern zurück geht (falls die noch leben). Falls diese Tod sind soll der Ehepartner erben.

  1. Was fällt bei Gütertrennung im Todesfall dem Hinterbliebenen Ehepartner zu?
  2. Fließt Vermögen das vor der Ehe bestand auch in das Erbe ein?
  3. Wie verhält sich Gütertrennung im Fall von Hartz 4 wenn ein Ehepartner sein Vermögen aufgebraucht hat, und der andere noch arbeitet?
  4. Kann in Fall von Hartz 4 der vermögende Ehepartner sein Vermögen so ohne weiteres z. B. ins Ausland bzw. in einen Riestervertrag stecken?

Hallo,

Gütertrennung schützt nicht vor der „ehelichen Solidarität“. Man muss, wenn der Partner in Not ist, auch für ihn aufkommen. Ins Ausland verschieben oder ähnliches kann böse enden - Beispiel Zumwinkel.

Riesterverträge sind nach oben begrenzt. Wenn alles an Vermögen da rein passt, rentiert es sich nicht sich über das Vermögen Gedanken zu machen.

Die Eheleute können die Eltern als Vorerben einsetzen und danach als Nacherben den Ehepartner festlegen. Verhindert, dass die Eltern sich für den Fall ihres eigenen Todes einen ganz anderen Partner aussuchen - Kanarienvogelzüchterverein oder ähnliches.

Ich kenne einen Fall, da hat ein Kind auf das Erbe vom verstorbenen Vater zu Gunsten der überlebenden Mutter verzichtet. Die Mutter vererbt jetzt alles ganz woanders hin.

Gruß
Ingrid

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