Hallo
Folgendes Problem: Es soll geheiratet werden. Der Mann ist selbständig tätig. Sollte der Mann mit seiner selbständigen Arbeit Schiffbruch erleiden, wie kann verhindert werden dass die Frau eventuelle Schulden mit tragen muss?
Ich hoffe ihr wisst Rat.
Gruß
Janina
Guten Tag,
Hallo,
Gütertrennung ist da sowohl die falsche Überschrift als auch die falsche Antwort. Der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Dabei behält jeder _sein_ Vermögen bis zur Beendigung der Zugewinngemeinschaft (Tod, Scheidung, Vertrag). Wenn die Ehefrau also nichts mit unterschreibt (‚Frau Meier, unterschreiben Sie mal eben den Kreditvertrag Ihres Mannes mit, ist bei uns reine Formsache…‘), dann bleibt sie außen vor.
Bei Selbständigen ist aber ein Ehevertrag anzuraten, vor allem, wenn sie nicht allein tätig sind. Dann kann nämlich z.B. eine Scheidung den finanziellen Ruin bedeuten, auch für Geschäftspartner.
Mein Rat: fragt einen Rechtsanwalt oder Steuerberater (am besten beides in einer Person) nach einer Beratung und/oder einem Ehevertrag. Das hat nichts mit Misstrauen zu tun und verhindert auch nicht bedingungslose Liebe, sondern beweist Sinn für Realität. Ich spreche aus vielen Jahren Beratungserahrung. Das Geld hierfür ist fürs Leben gut angelegt!
Viel Erfolg
Ole