gütertrennung ausgleichszahlung scheidung

Hallo,

angenommen ein Paar heiratet vor 17 Jahren (1995) zum zweiten mal (sie haben sich 1975 oder so schon einmal scheiden lassen).

Er arbeitete nach der zweiten Hochzeit noch ca 7 Jahre (bis zur Frührente mit 60) mit einem Verdienst von Brutto ca. 3400€ ab dann Rente (heute 1760€).
Sie hatte vor und während den ersten Jahren der Ehe eine Privatinsolvenz laufen. Seit Ende 2012 bekommt sie eine Rente von 360€.
Durch die finanziellen Umstände, haben beide vor der Ehe eine Gütertrennung vereinbart.

So, jetzt will sie sich scheiden lassen und freut sich auf knapp die Hälfte der gemeinsamen Rente (etwa 1050€).

Ist das so richtig?
Wie sieht das mit dem Trennungsjahr aus?
Können beide darauf verzichten?
Welche Kosten kommen im Trennungsjahr auf ihn zu?

Danke für ihre Einschätzung

Mit der Gütertrennung ist alles klar geregelt, daher hast Du keinen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich, vielleicht aber auf die Rentenpunkte seit der zweiten Heirat. Zu den anderen Fragen. Das Trennungsjahr dient dazu um zu sehen ob beide miteinander leben können oder nicht, von Gesetzes wegen, das kann auch in getrennten Räume sein in einer Whg. Das Trennungsjahr ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und daher könnt ihr nicht darauf verzichten, nur mit wenigen Ausnahmen (häusliche Gewalt, Vergewaltigung, Akoholmissbrauch etc.) Die Kosten endstehen bei der Scheidung. Einigt euch es wird billiger. Ein Anwalt und ein Notar. Das wärs ansonsten wird es teuer. Du kannst PKH beantragen bist aber vier Jahre nach Entscheidung darüber dafür belangbar

Hallo.

die Höhe der Rente kann ich nicht genau beurteilen. Nach jeder Scheidung werden im Versorgungsausgleich für die jeweilige Ehezeit die erworbenen Rentenpunkte bzw. die betriebliche Versorgung ausgeglichen. Die BfA bzw. die zuständige Rentenanstalt gibt hierzu über den aktuellen Stand und den Wert der Rentenpunkte Auskunft.

Während des Trennungsjahres bekommt die Ehefrau Trennungsunterhalt. Im vorgetragenen Fall bekommt die Frau ja schon Rente, die muss der Ehemann aufstocken, da die Rente so nicht ausreicht.

Wenn beide auf das Trennungsjahr verzichten wollen, geht das durch die einvernehmliche Rückverlegung des Beginns des Trennungsjahres. Anders kann man auf das Trennungsjahr nicht verzichten.

ui, so genau weiß ich das auch nicht.
Die erste Ehe zählt erstmal gar nicht mehr, damals wurde ja dafür ein Versorgungsausgleich gemacht.
Für die 2. Ehe müsste das genauso laufen. Rentenanwartschaften die erworben wurden werden geteilt.
Keine Ahnung ob das auch ausgeschlossen werden kann.
Trennungsjahr verzichten geht nicht, theoretisch nur wenn man den Tag der Trennung einvernehmlich vordatiert.
Kosten wären Trennungsunterhalt bis zur Scheidung.
Anwalt wird sowieso benötigt, also nichts wie hin.

Krümelchen

Hallo,
ganz so einfach ist der Sachverhalt nicht. Es zählen für den Altersversorgungsausgleich nur die Ehejahre

in denen die Ehe ohne Gütertrennung bestand, also als die Ehe in der gesetzlichen Gütergemeinschaft bestand.

Also vor 1995. Danach ist die Frau durch die Gütertrennung nicht mehr anspruchsberechtigt von Ihrem Ehemann eine Altersrente zu erhalten. Hier könnte man auch bei Gericht erkundigungen einholen oder bei der Rentenberatung.

Hallo,

ich fürchte leider nicht, da es auch darum geht, wie viele der Rentenjahre gemeinsam gewirtschaftet wurde.
Das Thema Gütertrennung hat hier nichts verloren. Dort ist nur die Frage des Zugewinns während der gemeinsamen Ehe relevant.
Rentehöhe hängt von den gemeinsamen Jahren ab.

Gruß
EJWW

Hallo Martina
Zu dein Fragen,ich denke mit der Rente ist das nicht so das sie die hälfte der Rente bekommt, wiel die Rente ja für jeden individulel errechnet wird, nach den Jahre wie man gearbeitet hat.
Das Trenungsjahr werdet ihr wohl einhalten müssen, es sei den ihr seit ein härte Fall.
Ob mann darauf verzichten kann weis ich nicht,aber man könnte ein Anwalt da nach in einem Beratungsgespräch nach fragen.Das Honorar des Gesprächs kann mann sich eigetlich leisten.
Die Kosten die auf beide zukommen sind , man muß alles doppelt nehmen (Wohnung,Versicherung,Nebenkosten,).
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.
Gruß Seppel42

Hallo,

angenommen ein Paar heiratet vor 17 Jahren (1995) zum zweiten
mal (sie haben sich 1975 oder so schon einmal scheiden
lassen).

Er arbeitete nach der zweiten Hochzeit noch ca 7 Jahre (bis
zur Frührente mit 60) mit einem Verdienst von Brutto ca. 3400€
ab dann Rente (heute 1760€).
Sie hatte vor und während den ersten Jahren der Ehe eine
Privatinsolvenz laufen. Seit Ende 2012 bekommt sie eine Rente
von 360€.
Durch die finanziellen Umstände, haben beide vor der Ehe eine
Gütertrennung vereinbart.

So, jetzt will sie sich scheiden lassen und freut sich auf
knapp die Hälfte der gemeinsamen Rente (etwa 1050€).

das geht nur über den versorgungsausgleich, wie das gerechnet wird, weiss ich nicht

Ist das so richtig?
Wie sieht das mit dem Trennungsjahr aus?

er muss ihr unterhalt zahlen

Können beide darauf verzichten?

nein

Welche Kosten kommen im Trennungsjahr auf ihn zu?

wie gesagt, er muss ihr unterhalt zahlen

Danke für ihre Einschätzung

bitte

Hallo Lisa,

vielen Dank für die Antwort.
In dem Ehevertrag steht:
Wir schlirßen den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft aus und vereinbaren statt dessen den Güterstand der Gütertrennung. Wir wurden auf den Wegfall jeglichen Zugewinnausgleichs bei Beendigung des Güterstandes einschließlich der Auswirkungen im Erb- und Pflichtteilsrecht, auf den Wegfall der Verfügungsbeschränkungen und die Notwendigkeit hingewiesen, bei Zuwendungen der Ehegatten während der Ehe eine Rückforderung bei Beendigung des Güterstandes ausdrücklich vorzubehalten.

was heist das?

Danke
Martina

hallo,
sorry, keine ahnung

lisa

Hallo,

danke für Ihre Antwort.

Also, sie sind beide in Rente und
in dem Ehevertrag steht:
Wir schlirßen den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft aus und vereinbaren statt dessen den Güterstand der Gütertrennung. Wir wurden auf den Wegfall jeglichen Zugewinnausgleichs bei Beendigung des Güterstandes einschließlich der Auswirkungen im Erb- und Pflichtteilsrecht, auf den Wegfall der Verfügungsbeschränkungen und die Notwendigkeit hingewiesen, bei Zuwendungen der Ehegatten während der Ehe eine Rückforderung bei Beendigung des Güterstandes ausdrücklich vorzubehalten.

was heißt das?

Danke für ihre Einschätzung

Hallo,

danke für Ihre Antwort.

Gibt es Unterhalt und Versorgungsausgleich,
oder nur noch Versorgungsausgleich, wenn beide in Rente sind?

Wenn beide in Rente sind, wird also die gemeinsam erworbenen Rentenpunkte geteilt. (Versorgungsausgleich)

Wie sieht das dann mit der Gütertrennung und der Unterhaltspflicht aus?
In dem Ehevertrag meiner Eltern steht:
Wir schlißen den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft aus und vereinbaren statt dessen den Güterstand der Gütertrennung. Wir wurden auf den Wegfall jeglichen Zugewinnausgleichs bei Beendigung des Güterstandes einschließlich der Auswirkungen im Erb- und Pflichtteilsrecht, auf den Wegfall der Verfügungsbeschränkungen und die Notwendigkeit hingewiesen, bei Zuwendungen der Ehegatten während der Ehe eine Rückforderung bei Beendigung des Güterstandes ausdrücklich vorzubehalten.

was heißt das?

Mir geht es dabei um meinen Vater, der von meiner Mutter jetzt gerupft werden soll.

Danke für ihre Einschätzung
Martina_e

Hallo,

danke für Ihre Antwort.

Gibt es Unterhalt und Versorgungsausgleich,
oder nur noch Versorgungsausgleich, wenn beide in Rente sind?

Wenn beide in Rente sind, wird also die gemeinsam erworbenen Rentenpunkte geteilt. (Versorgungsausgleich)

Wie sieht das dann mit der Gütertrennung und der Unterhaltspflicht aus?
In dem Ehevertrag meiner Eltern steht:
Wir schlißen den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft aus und vereinbaren statt dessen den Güterstand der Gütertrennung. Wir wurden auf den Wegfall jeglichen Zugewinnausgleichs bei Beendigung des Güterstandes einschließlich der Auswirkungen im Erb- und Pflichtteilsrecht, auf den Wegfall der Verfügungsbeschränkungen und die Notwendigkeit hingewiesen, bei Zuwendungen der Ehegatten während der Ehe eine Rückforderung bei Beendigung des Güterstandes ausdrücklich vorzubehalten.

was heißt das?

Mir geht es dabei um meinen Vater, der von meiner Mutter jetzt gerupft werden soll.

Danke für ihre Einschätzung

es gibt nur den Versorgungsausleich

Das Trennungsjahr muss eingehalten werden. Nur unter besonderen Umständen ist eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres möglich (Unzumutbarkeit der Ehe für einen der Partner, kurze Ehezeit).

Mit dem Versorgungsausgleich soll erreicht werden, dass die Ehegatten gleich hohe Rentenansprüche besitzen.

Dafür wird vom Rentenkonto des Ehepartners, der während der Ehezeit die höheren Anwartschaften erworben hat, die Hälfte der Differenz abgezogen und auf das Rentenkonto des anderen Ehepartners übertragen.

Der Versorgungsausgleich kann auch vom Scheidungsverfahren entkoppelt werden. So kann die Dauer des Verfahrens verkürzt werden.

Noch nähere Informationen erhält man direkt beim Fachanwalt für Familienrecht oder zum Beispiel auf der Internetseite http://www.online-scheidung-anwalt.de/scheidung-onli….