Gütertrennung bei eheähnlicher Gemeinschaft

Hallo,

ich habe eine kurze Frage zur Gütertrennung bei einer eheänhlichen Gemeinschaft:

Wenn eine gemeinsame Anschaffung getätigt wurde, die auf lange Hinsicht geplant war, z.b. die Anschaffung einer neuen Küche. Wie sieht das dann bei einer Gütertrennung aus, wenn sich ein Partner vom anderen trennt?
Hat dann der Partner, der verlassen wurde, und vorher die Schulden gemacht hat, um diese Küche zu bezahlen die rechtliche Grundlage zumindest die Hälfte des Kaufpreises einzufordern? Vor allem wenn der Partner der sich getrennt hat in der vorher gemeinsamen Wohnung noch wohnen geblieben ist und dadurch diese Küche noch benutzt?

Hallo,

soweit ich weiß sollte man für solche Fälle einen Partnerschaftsvertrag ausfestzen, denn Rechte hat man in einer eheähnlichen Gemeinschaft eher nicht.

Hier ein Link: http://www.janvonbroeckel.de/jura/ehevergleich.html

oder hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/Ehe%C3%A4hnliches-Ve…

Einen Anspruch geltend zu machen ist also schwieriger als wenn man verheiratet war/ ist.

Grüße
Jessica

Hallo,

Eigentümer ist immer der der die Rechnung bezahlt hat.
Also ist auch Eigentümer, wer den Kredit aufgenommen hat, wenn aus dem Kredit ersichtlich ist, was davon gekauft wurde.

Grüße
miamei

Eigentümer ist immer der der die Rechnung bezahlt hat.

Nein, und das wird auch nicht dadurch wahrer, dass es hier immer wieder behauptet wird.

Also ist auch Eigentümer, wer den Kredit aufgenommen hat, wenn
aus dem Kredit ersichtlich ist, was davon gekauft wurde.

Nö.

Eigentümer ist der, dem das Eigentum zuletzt übertragen wurde, §§ 929 ff. BGB.

Levay

Hallo!

Es ist ratsam, sich diese Frage beim Kauf der Sache zu stellen. Grundsätzlich gehört die Küche demjenigen, der sie bezahlt hat, außer er hat sie verschenkt.

Steht sie in der Wohnung des Ex-Partners, muss man sich eben eine sinnvolle Regelung ausdenken. Denkbar wäre eine Abstandszahlung, wie sie auch häufig bei Mieterwechseln üblich ist. Der Zeitwert wäre dann entscheidend. Möglich wäre auch, eine Nutzungsgebühr, dem Zeitwert entsprechend zu vereinbaren. Als dritte Möglichkeit kann der Eigentümer auch einfach seine Küche abholen. Obwohl das vermutlich wenig sinnvoll wäre.

Absurd wäre es aber, den Neupreis vom Ex zu verlangen. Soviel ist die Küche einfach nicht mehr wert und für soviel Geld kann man sich auch eine neue kaufen.

Wir hatten es übrigens bei unserer Küche so vereinbart, dass sie Bestandteil der Wohnung wird. Wir haben beides, Wohnung und Küche zusammen gekauft und je zur Hälfte bezahlt. Was bei einer Trennung mit der Wohnung passiert, gilt dann auch für die Küche. Aber das ist nur eine Regelung von vielen möglichen.

Wenn die Küche ein gewisses Alter von vielleicht 10 Jahren überschritten hat, ist ihr Wert sowieso sehr gering. Ich würde sie dem EX dann ganz einfach schenken. Was soll man noch mit so einer alten Küche bei einem Neuanfang in einer anderen Wohnung? Ein wenig Großzügigkeit verbessert die Verhandlungspositon bei den anderen Dingen und verhindert einen Rosenkrieg.

Viele Grüße

Anne

So, wie du den Fall schilderst, wird man wahrscheinlich davon ausgehen müssen, dass dem, der ausgezogen ist und die Küche wohl allein bezahlt hat, diese Küche auch gehört. Er kann also die Herausgabe verlangen.

Levay

Hallo,

erstmal danke für die ganzen Antworten.
Nur wie sieht das mit dem Eigentum aus, wenn auf dem ausgezogene Partner zwar der Kredit lief, aber die Rechnung der Küche auf den anderen Partner ausgeschrieben wurde? Wer ist dann Eigentümer? Ist bei sowas ein Kontoauszug Beweiß genug? Im übrigen ist diese Küche gerade mal 6 Monte alt.

Grüße und Danke