Frau besitzt Haus und Auto.
Beide wollen heiraten.
Ist es sinnvoll eine Gütertrennung zu vereinbaren?
Angenommen der Mann kann seine Schulden nicht mehr bezahlen, meldet Privatinsolvens oder eine Schuldensarnierung an oder eine Inkassounternehmen schaltet sich ein.
Muss die Frau auch für irgendetwas haften?
Kann es sein, dass Frau ihr Haus verkaufen muss, Möbel oder Auto?
Bargeld ist keines Vorhanden. Es gibt 3 Kinder in dieser Beziehung, 2 aus einer vorherigen Beziehung der Frau und ein gemeinsames. Die Kinder haben Sparbücher welche auf den namend er Frau laufen…
Sollten beide eine Gütertrennung vereinbaren oder wäre das in diesem Falle Quatsch?
Im Falle einer Trennung (was natürlich nicht passieren wird ) sollten beide gleich aus der Beziehung rausgehen, da ja mann und Frau das darlehen für das Haus gemeinsam abbezahlen.
Der Darlehensvertrag läuft aber über die Frau. mann hat offziell rein gar nichts mit dem haus zu tun.
Der Darlehensvertrag läuft aber über die Frau. mann hat
offziell rein gar nichts mit dem haus zu tun.
Außer, daß er bei einer eventuellen Scheidung die Hälfte des Zugewinns bekommt. Je nachdem, wie lange es bis zur Scheidung dauert und wie sich die Immobilienpreise bis dahin entwickelt haben, kann dabei ein hübsches Sümmchen zusammenkommen, das die Frau dann erst einmal flüssig machen muß.
Angenommen der Mann kann seine Schulden nicht mehr bezahlen,
meldet Privatinsolvens oder eine Schuldensarnierung an oder
eine Inkassounternehmen schaltet sich ein.
Muss die Frau auch für irgendetwas haften?
Die Frau haftet nicht für die Altverbindlichkeiten ihres Ehemannes.
Kann es sein, dass Frau ihr Haus verkaufen muss, Möbel oder
Auto?
Solche Umstände sind natürlich denkbar. Aber nicht durch Haftung für die in die Ehe gebrachten Schulden des Partners.
Sollten beide eine Gütertrennung vereinbaren oder wäre das in
diesem Falle Quatsch?
Eine Beratung über den geeigneten Güterstand sollte ein darauf spezialisierter Jurist mit Kenntnis aller Hintergründe des Paares durchführen. Geht es aber nur um Altschulden des Mannes und seine in Betracht gezogene Insolvenz, besteht in der üblichen Zugewinngemeinschaft keine Gefahr, in die Haftung genommen zu werden.
Im Falle einer Trennung (was natürlich nicht passieren wird
-)) sollten beide gleich aus der Beziehung rausgehen…
Was auch immer damit gemeint ist. Genau solche undeutlichen Wünsche und Formulierungen, die im Streitfall zu unerwünschten Folgen führen können, sollte sich keiner der Beteiligten antun. Rat aus einem Internetforum reicht nicht. Ab zum Rechtsanwalt.
wir sind jetzt 31 Jahre verheiratet.
Früher haben wir uns darum keine Gedanken gemacht. Ihr liebt Euch so sehr, dass ihr heiraten wollt. Wollt ihr auch, wenns mal schwierig wird, immer versuchen eine Lösung zu finden, einen _Ausweg gibt es immer, wenn man nur will. Jeder Tag ist ein Neuanfang in einer Ehe und oberstes Gebot Achtung und Vertrauen.Will sagen, wenn man sich Mühe gibt, kommt es ers gar nicht zu einer Scheidung und wenn man viel darüber nachdenkt, kommt es auch so…
Also vertraut einander!!
M.
Ist es sinnvoll eine Gütertrennung zu vereinbaren?
Ja.
Angenommen der Mann kann seine Schulden nicht mehr bezahlen, meldet Privatinsolvens oder eine Schuldensarnierung an oder eine Inkassounternehmen schaltet sich ein.
Muss die Frau auch für irgendetwas haften?
Wenn sie nicht gebürgt hat, nein.
Kann es sein, dass Frau ihr Haus verkaufen muss, Möbel oder Auto?
Nein.
Sollten beide eine Gütertrennung vereinbaren
Ja.
oder wäre das in diesem Falle Quatsch?
Nein.
Im Falle einer Trennung (was natürlich nicht passieren wird
-)) sollten beide gleich aus der Beziehung rausgehen, da ja
mann und Frau das darlehen für das Haus gemeinsam abbezahlen.
Früher haben wir uns darum keine Gedanken gemacht.
kann gut sein. Früher hat man die Sache aber auch gerne bis zum Lebensende ausgesessen und sich damit beholfen, daß der Mann im Keller seinen Hobbies nachging, während die Frau über Tage lebte. Die Zeiten sind zum Glück vorbei, weswegen die Scheidungsquote inzwischen bei knapp 50% liegt.
Man kann eine Ehe natürlich auf den tiefen Glauben daran bauen, daß die Sache ewig hält und ihr kein Schicksalschlag, kein Seitensprung und keine gesundheitliche, berufliche oder anderweitige Veränderung ein Ende bereitet. Passiert das doch, ist gerade eine Konstellation wie die geschilderte in der Lage, das Leben auch in finanzieller Hinsicht auf den Kopf zu stellen. Da geht es dann am Ende nicht um die Frage, ob die CD-Sammlung 1:1 oder nach Erwerber geteilt wird, sondern ob die Frau (ggfs. mit Kind) das Haus halten kann oder selbiges zwecks Ausgleich des Zugewinns liquidieren muß. Insofern sind bei solchen Fragestellungen (insbesondere in der Rechtsabteilung) Ratschläge aus der Klamottenkiste des Briefkastenonkels nur wenig hilfreich.
Du verwechselst hier etwas: Gütergemeinschaft und Zugewinngemeinschaft, wenn Du Gütertrennung bevorzugst.
Richtig ist, dass bei Gütergemeinschaft beiden Partnern die Vermögenswerte - auch die vor der Ehe vorhandenen - gemeinsam gehören. Gütergemeinschaft ist aber nicht der gesetzliche Güterstand und muss auch mit Ehevertrag geschlossen werden.
Wenn ein Ehepartner Schulden von vor der Ehe mit in die Ehe bringt, genügt locker die normale Zugewinngemeinschaft. Jeder Ehepartner behält das was ihm vor der Ehe gehörte - also jeder behält seine Schulden oder sein Vermögen. Das voreheliche Vermögen haftet nicht für die Verbindlichkeiten des Anderen.
Gütertrennung hat einens starken erbschaftsteuerlichen Nachteil. Die Steuersätze sind höher und die Freibeträge niedriger.
Man kann bei der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft trotzdem einen Ehevertrag machen und die eigene „Situation“ zusätzlich modifizieren.
Beispiel: Ehepartner A hat ein Haus, das zu 3/4 abbezahlt wird. Im Ehevertrag kann man festlegen, dass im Falle einer Scheidung der Wertzuwachs des Hauses (z. B. durch Restaurierung, Umbau, weitere Ratenzahllungen usw.) bei Partner A bleibt.