Gütertrennung im Zusammenhang mit Nachwuchs?

Verstehe ich das richtig?
Gütertrennung bedeutet, dass jeder Partner nach wie vor sein eigenes ‚Vermögen‘ verwaltet. Bzw. dass alles jedem zur Hälfte gehört, was neu angeschafft wird.
Ist das korrekt so?

Wie sieht das bei Trennung aus,
muß man für die Frau dann bezahlen, wenn ein Kind da ist
oder nur für das Kind?

Bitte klärt mich auf, auch wenn ich total daneben liegen sollte.

Danke!

Gruß

Seba

Hi Seba,

Gütertrennung bedeutet, dass jeder Partner nach wie vor sein
eigenes ‚Vermögen‘ verwaltet. Bzw. dass alles jedem zur Hälfte
gehört, was neu angeschafft wird.
Ist das korrekt so?

Nein. Der Regelfall ist die sog. Zugewinngemeinschaft. Hier wird davon ausgegangen, daß alle Vermögenswerte, die während der Ehezeit erabeitet wurden beiden Eheleuten je zur Hälfte gehören.
Die Gütertrennung bedeutet hingegen, daß jeder Ehepartner weiterhin sein eigenes Vermögen mehrt und daß der Ehepartner nach einer Trennung darauf keinen Zugriff hat (sinnvoll z.B. für Unternehmer, da sonst nach einer Scheidung das Unternehmen u.U. pleite geht weil der/die Ex ausbezahlt werden muß)

Wie sieht das bei Trennung aus,
muß man für die Frau dann bezahlen, wenn ein Kind da ist
oder nur für das Kind?

Der nacheheliche Unterhalt hat mit Gütertrennung/Zugewinngemeinschaft erst mal nichts zu tun. Sollen auch hier Regelungen getroffen werden, ist ein Ehevertrag fällig der das regelt.
Aber den Unterhalt für Kinder kann man damit nicht mindern und auch bez. des Unterhalts für den/die Ex gibt es Grenzen. Eine Regelung, die z.B. die Frau zur Sozialhilfeempfängerin machen würde während der Mann in Saus und Braus lebt, wäre sittenwidrig und damit von Beginn an unwirksam.

Gruß Stefan