Gütertrennung sinnvoll?

Hallo in die Runde.

Frage für einen Freund: Der ist Vater eines unehelichen Kindes geworden. Nun wird Unterhalt gezahlt und Gerichtsprozesse sind angestrengt worden. Umgang/Sorgerecht etc.
Er ist aber verheiratet. Keine Rechtsschutzversicherung übernimmt Familienrechtsangelegenheiten, da die Kosten ausufern können. Deshalb fragt sich mein Freund, ob es Sinn macht, die Zugewinngemeinschaft in eine mit Gütertrennung umzuwandeln. Der Besitz würde sicherlich nicht vor Pfändung bewahrt werden. Aber das Einkommen und die individuell angesparten Rentenversicherungsbeiträge und andere Vermögen wären doch vor dem Zugriff dann sicher, oder?

Ich freue mich auf Eure Nachfragen und/oder Hinweise.

Schöne Grüße.
Fragen200

Hi

was will er damit genau bezwecken?
Was sagt seine Frau dazu?

Immerhin wäre sie nicht unwesentlich betroffen und ohne ihre Zustimmung kann der Güterstand nicht geändert werden

Haben er und seine Frau einen sehr, sehr guten Anwalt an der Hand um den Ehevertrag so aufzusetzen, dass nachher nicht alle mit abgesägten Hosen dastehen?

… und das Kind trotzdem zu seinem Recht kommt !

Gruß h

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Hallo,

Das liest sich niciht wie „Friede, Freude, Eierkuchen“, sondern eher wie eine komplizierte und verfahrene Situation.

Oh, da hat Jemand in erster Linie Angst um sein Geld bzw. Vermögen. Das hängt sicher mit den Gerichtsprozessen zusammen und macht die Situation nicht einfacher. Was möchte Dein Freund damit bezwecken und ist das „sauber“, was er möchte?

Wir kennen hier die ganze Geschichte nicht und können ihre Tragweite nicht beurteilen. Im Moment wissen wir noch garnichts… Es dürfte für Deinen Freund besser sein, wenn er sich einen guten Anwalt sucht, der ihn berät. Dort soll er aber auch alle Karten auf den Tischlegen, damit etwas daraus wird.
Ob mit den Auskünften aus einem Forum - in dem die ganze Geschichte nicht bekannt ist - da etwas erreicht werden kann, ist eher zweifelhaft.

Gruss
Jörg Zabel

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Der Sinn und Zweck und die Möglichkeiten einer Gütertrennung werden regelmäßig überbewertet. Nach angemessener Beratung entscheiden sich nur wenige Menschen tatsächlich dafür. Ein Großteil der Ehen in Gütertrennung sind „Pseudo-Absicherungen“, auf der Basis „weil man das so macht, wenn …“, ohne dass die Beteiligten wirklich verstanden haben, worum es da geht.

Regelmäßig sind andere Konstrukte wie z.B. eine modifizierte Zugewinngemeinschaft, bei der die Gütertrennung nur für den Fall einer Scheidung gelten soll, die bessere Alternative, wenn es z.B. darum gehen soll bei streitigem Auseinandergehen einen Zugewinnausgleich zu verhindern.

Unterhaltszahlungen eines Ehegatten an ein uneheliches Kind sind auch bei Zugewinngemeinschaft grundsätzlich kein Problem und stellen auch kein besonderes Risiko für den anderen Ehegatten dar, das durch eine Gütertrennung vermieden werden könnte.

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[quote]
Oh, da hat Jemand in erster Linie Angst um sein Geld bzw. Vermögen. Das hängt sicher mit den Gerichtsprozessen zusammen und macht die Situation nicht einfacher. Was möchte Dein Freund damit bezwecken und ist das „sauber“, was er möchte?[/quote]

So weit ich das verstanden habe, will er nicht sein Vermögen nach der Gütertrennung auf die Frau übertragen. Vielmehr geht es ihm um da Kostenrisiko, dass in diesen Gerichtsverfahren steckt. Das kann ja sein Vermögen übersteigen. Worst Case wäre also, dass er in die Privatinsolvenz geht. Und wenn das so sein sollte, dann möchte er sicherstellen, dass nur er in die Privatinsolvenz muss und nicht seine Frau außerdem. Der Idee der Gütertrennung liegt eher zu Grunde, die Frau vor dem Kostenrisiko zu schützen. Das hätte auch für ihn Vorteile, ist klar. Aber es geht ihm, soweit ich das erkennen kann, nicht um einen ungerechtfertigten Vorteil. Sondern um den Schutz des Einkommens und Vermögens der Ehefrau vor Gläubigern, die er durch sein Verhalten auf den Plan gerufen hat.

Für alle anderen Beiträge bedanke ich mich ausdrücklich. Sie sind hilfreich, meinem Freund inspirierende Informationen zukommen zu lassen. Danke.

Fragen200

Oha, da scheint es um deutlich mehr als den „normalen“ Unterhalt zugehen. Ein Grund mehr für eine qualifizierte Rechtsberatung.
Hier könnte es nur weiter gehen, wenn die Hintergründe „dieser Gerichtsverfahren“ klar sind. (Die „Geschichte hinter der Geschichte“ gibt es mehr als normalerweise gedacht wird.)

Ich bedanke mich nicht nur für die Rückmeldung auf die anderen Beiträge.

Gruss
Jörg Zabel

Wenn wir über die üblichen Dinge sprechen, die in so einem Fall zu regeln sind, dann sind die Bedenken vollkommen übertrieben, wenn der Herr wirklich „Vermögen“ hat und wir nicht von den letzten paar Groschen im Sparstrumpf sprechen.

Das steht bei Zugewinngemeinschaft auch überhaupt nicht zur Debatte/hat mit Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung nichts zu tun, wenn die Ehegattin aus irgendwelchen Gründen insolvent werden sollte.

Da sind wir dann wieder bei den „Pseudo-Absicherungen“ durch Gütertrennung, die ich oben schon beschrieben habe. Der gute Mann möge sich bitte mal mit dem auseinandersetzen, was Zugewinngemeinschaft tatsächlich bedeutet! Zugewinngemeinschaft bedeutet nicht Gütergemeinschaft. Das ist eine ganz andere Hausnummer!

Das Problem ist, dass viele das tatsächlich glauben. Mich inklusive, bis vor über 20 Jahren, als ich „aufgeklärt“ wurde, dass eben die Zugewinngemeinschaft während der Ehe wie Gütertrennung wirkt, und dass nur im Fall einer Scheidung der Zugewinn ausgeglichen wird. Das hatte ich seinerzeit irgendwo im Internet gefunden:

Haben deutsche Eheleute keinen notariellen Ehevertrag geschlossen, so leben sie im gesetzlichen Güterstand der „Zugewinngemeinschaft“ das bedeutet: Die Vermögen von Mann und Frau sind und bleiben getrennt, kein Ehegatte haftet für die Schulden des anderen; die gemeinsame Haftung besteht nur für gemeinsam aufgenommene Schulden oder gegenseitige Bürgschaften. Ein besonderes Risiko stellt in diesem Zusammenhang die Aufnahme von Grundschulden dar.

Das habe ich natürlich nicht für dich, sondern für den UP bzw. dessen Freund geschrieben. :slight_smile:

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