Beispiel:
Ein Ehepartner arbeitet angestellt,
der andere ist Selbstständig.
Ist eine Gütertrennung oder Zugewinngemeinschaft von sochen Faktoren abhängig? Bzw. was ist gültig, wenn nichts vereinbart ist?
Bei wem wird eigendlich eine Statusänderung beantragt?
Beim Finanzamt?
VG Holbi
Hallo Holger,
wer heiratet oder verheiratet ist hat automatisch die Zugewinngemeinschaft, hat auch nichts mit selbständig und angestellt zu tun in diesem Fall.
Eine Statusänderung läuft über das Amtsgericht oder einen Notar und wird offiziell eingetragen. Bei Zugew.gemeinsch. ist jeder für seine eigenen Schulden haftbar zu machen, muss also der Ehepartner nicht für Schulden des Anderen einstehen.
M.f.G.
Hallo, Zugewinngemeinschaft automatisch wenn verheiratet
Statusänderung über Amtsgericht, Notar - wird eingetragen - kein Finanzamt.
M.f.G