Liebe/-r Experte/-in,
Ich bin geschieden von eine rumänische frau- geheiratet in Deutschland und in Rumänien ist die heirat eingetragen.
Wir haben keine Gütertrennung .In Deutschland haben wir eine Wohnung gekauft nach der hochzeit.
Meine Ex hat eine Wohnung in Rumänien gekauft vor der hochzeit aber sie war nicht abbezahlt- und wir haben es total renoviert –
Meine frage: habe ich recht / Anteil der Wohnung oder minderst den teil von der Renovierung -
Das ist ein ganz spezieller Fall, den ein Laie nicht korrekt beantworten kann. Dafür mußt Du schon einen Fachanwalt fragen, damit sich kein Fehler ergibt. Ohne Kosten wird Dir da niemand weiterhelfen können. Verlasse Dich nicht auf selbsternannte Fachleute, dann sitzt Du nachher Ärger bekommst.
Viel Erfolg wünsche ich. Seniora A
Tut mir leid, aber da ich kein Anwalt bin kann ich auf diese Frage keine Antwort geben.
Gruss
Wolfgangs301
Hallo Memphis56,
ich kann Dir in dieser Sache leider gar nicht weiterhelfen und kann auch nicht nachvollziehen, warum Du denkst, daß ich für diese Fragestellung Expertin sein könnte.
Tut mir leid. Ich hoffe, Du bekommst von anderer Seite hilfreiche Informationen.
Viele Grüße!
Tine
Hallo!
Ich bin keine Expertin, 2 Jahre zwar Tätigkeit in einem Notariat,die Beantwortung Ihrer Fragen bedarf eines fachkundigen Anwalts.
Die gemeinsam gekaufte Wohnung in Deutschland ist ja sicher auf Beide eingetragen. Diese in Rumänien nur auf die Frau. Die Schuldenauseinandersetzung müssen Sie meines Erachtens gerichtlich klären lassen.
Alles Gute für Sie!
In Deutschland gehört alles was vor der Ehe in Form einer Zugewinngemeinschaft erworben wurde, dem jeweiligen Partner allein, alles was während der Ehe erworben wurde, beiden gemeinsam zu gleichen Teilen
Wenn Sie Geld oder Sachleistungen in die Wohnung ihrer Frau während der Ehe gesteckt haben, können Sie es (zumindest teilweise) eventuell im Wege des Zugewinnausgleiches herausverlagen, aber ich weiss
nicht,wie das in Rumänien ist.
MFG
Leider kann ich bei deinem Problem nicht weiterhelfen