Gütetermin - wer ist dabei

Hallo,

wenn ein Arbeitnehmer gegen seinen AG klagt und der Gütetermin ansteht, darf enger Angehöriger ( Ehemann/Ehefrau) des Klägers bei diesem Gespräch dabei sein ?

Oder sind nur die jeweiligen Parteien zusammen mit den Anwälten zugelassen?

Danke für Antworten.
Tini

Hallo Tini,

die Verhandlungen beim Arbeitsgericht - auch Gütetermine - sind öffentlich, so dass jeder Interessierte im Zuschauerbereich die Verhandlung verfolgen kann.

Gruß
Hermann

Im Saal ja, mitreden NEIN !

Bisher hatte der AN im Internet gelesen, dass dieser 1. Termin der Güteverhandlung nicht öffentlich wäre, es erst beim Arbeitsgerichtsprozeß öffentlich wird.

Darum war die Frage, ob neben den Anwälten und beiden Parteien und eben des Richters AUCH ein einger Familienangehöriger dabei sein darf.
Hat das der AN bisher total falsch gesehen? *grübel*
Tini

Hallo !

Also, die Güteverhandlung ist grundsätzlich öffentlich. Ich weiss dies, da ich im Referendariat beim Arbeitsgericht war und dort ein paar Güteverhandlungen geleitet hab, die z.T. (zu meinem Leidwesen) beim Besuch von Schulklassen stattfanden. Als Zuschauer ist somit grundsätzlich Jeder/Jede zugelassen.

Gruß, Diplomjur.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]