Gütetermin

Hallo,

angenommen, ein AN wird fristlos entlassen, der Betriebsrat wurde vorher nicht angehört, weshalb die Kündigung lt. Anwalt „nichtig“ ist.
Nun findet in 2 Wochen ein Gütetermin vorm Arbeitsgericht statt.

Was genau bedeutet das, Gütetermin? Wenn die Kündigung nichtig ist, was wird da bei Gericht „verhandelt“?

Danke für Erleuchtung -
Veritas

Hallo Veritas,

ein Gütetermin vor dem AG ist keine richtige Gerichtsverhandlung… Der vorsitzende Richter versucht, die Streithähne dazu zu bringen, sich gütlich zu einigen - z. B. die Rücknahme der Kündigung oder Zusage einer Abfindung. In dem Termin lassen sich auch die Erfolgschancen einer Klage ausloten; der Betriebsrat ist ja nicht allwissend und bisweilen sieht das Gericht die ganze Sache etwas anders.

Kommt es in dem Gütetermin zu keiner Einigung, findet ein Kammertermin (drei Richter) statt.

Alle Klarheiten beseitigt? :wink:

Viele Grüße

Renee

Hallo Renee,

Alle Klarheiten beseitigt? :wink:

Erstmal ja, danke.

Veritas

Hallo Veritas,

wichtig ist, dass der AN vor dem Gütetermin genau weiß zu welchem Kompromiss er bereit ist. Ich habe schon erlebt, das bei eindeutigen Fällen die Richter sehr an einer gütlichen Einigung interessiert sind. Das kann durchaus auch im Interesse des AN sein - wenn es z.B. um eine Entschädigung geht - die hat er dann meist schneller in der Hand.

Viele Grüße
Utemaus

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