Eine ehemalige Mitarbeiterin meiner Firma hat bei meinem Kunden Bargeld eingenommen. Dieses wird üblicher Weise am Monatsende mit dem Lohn verrechnet und die Differenz überwiesen.
Zwischenzeitlich hat die Mitarbeiterin meinen Kunden jedoch, ohne mein Wissen, besucht und dort „schwarz“ gearbeitet. In unseren Arbeitsverträgen ist hierauf eine Vertragsstrafe von bis zu 100 € festgehalten. Am Monatsende forderte ich die Mitarbeiterin auf, mir das eingenommene Bargeld auszuhändigen, damit ich ihr den vollen Lohn überweisen kann (es gab Probleme mit meiner Lohnbuchhaltung, wegen den Bargeldverrechnungen). Die Mitarbeiterin lehnte dies ab und nannte mir die Summe, die ich ihr noch zu überweisen hätte. Ich forderte die Mitarbeiterin erneut auf mir das Bargeld auszuhändigen und erklärte ihr den Sachverhalt. Sie lehnte erneut ab und verklagte mich auf ihren Restlohn. Nun habe ich einen Termin beim Arbeitsgericht, den ich aufgrund der geringen Beträge (Unwirtschaftlichkeit) nicht wahrnehmen möchte und meine „Schuld“ im Vorfeld anerkennen würde.
Die Kosten hätte ich in diesem Fall voll zu tragen, was mich zögern lässt.
Sieht jemand hier eine Klare Chance den Fall vor Gericht, für mich zu entscheiden?