Frau B. hatte gegen ihre Kündigung geklagt, bei der Güteverhandlung war sie nicht anwaltlich vertreten, vereinbart wurde eine Abfindung und die ordnungsgemäße Abrechnung des Arbeitsverhältnisses.
Nun das Problem: Die Abfindung wurde falsch abgerechnet(sv-pflichtig) und die Bonuszahlungen, welcher ihr laut Bonusvereinbarung zustehen, stehen ebenfalls aus.
Was könnte Frau B. nun tun, um das zu bekommen was ihr zusteht? Jetzt hat sie erst einmal ihren ehemaligen Arbeitsgeber angeschrieben und eine Frist von 2 Wochen gesetzt, doch was dann, wenn er nicht reagiert? Sie möchte sich anwaltlichen Beistand ersparen und überlegt, ob es nicht ausreicht das Arbeitsgericht anzuschreiben.
Was könnte Frau B. nun tun, um das zu bekommen was ihr
zusteht? Jetzt hat sie erst einmal ihren ehemaligen
Arbeitsgeber angeschrieben und eine Frist von 2 Wochen
gesetzt, doch was dann, wenn er nicht reagiert? Sie möchte
sich anwaltlichen Beistand ersparen und überlegt, ob es nicht
ausreicht das Arbeitsgericht anzuschreiben.
Vollstrecken!
Hier geht es um die Umsetzung des Vergleichs, dieser ist ein Vollstreckungstitel, wenn man sich eine vollstreckbare Ausfertigung besorgt.
Bei Vollstreckungen besteht ein Kostenerstattungsanspruch des AN gegen den AG für die Einschaltung des Rechtsanwalts. Insofern würde ich einen Anwalt einschalten.