Gütigkeitstermin eines Hausverkaufs

Hallo,

Verträge sind ja, auch wenn sie nur mündlich abgeschlossen sind, gültig, sofern man die Vereinbarung nachweisen kann.

Der Verkauf einer Immobilie muss aber immer notariell erfolgen. Wenn der Verkauf nun zwischen den beiden Partnern bei E-Mail vereinbart wurde, der Notartermin bereits festgelegt ist und weitere Absprachen per Mail getroffen wurden, dann aber einer der beiden einen Tag vor dem Termin abspringt, weil er ein besseres Objekt oder einen mehrzahlenden Käufer gefunden hat: Was dann?

Geht das schadlos für den aus, der die Vereinbarung nicht einhält?
Wenn er aber Schadensersatz leisten muss: Woran misst der sich?

Grüße
Carsten

Hallo,

Wenn er aber Schadensersatz leisten muss: Woran misst der
sich?

Ochhhhm, da fällt mir spontan die Rechnung des Notars für den Vertragsentwurf ein. Die sollte problemlos von der Partei einzuklagen sein, die so kurzfristig einen Rückzieher machte.

Grüße,
Tinchen