Gibt es so etwas wie ein gütliche Einigung, wenn der Käufer etwas falsch verstanden hat oder der Käufer sich zwei- oder undeutlich ausgedrückt hat? So, dass weder Käufer noch Verkäufer auf Provisionskosten sitzen bleiben oder der eine oder andere bei Ebay Probkleme bekommen?
Danke für Rat!
Gruß
Caro
Hi Caro,
Gibt es so etwas wie ein gütliche Einigung, wenn der Käufer
etwas falsch verstanden hat oder der Käufer sich zwei- oder
undeutlich ausgedrückt hat? So, dass weder Käufer noch
Verkäufer auf Provisionskosten sitzen bleiben oder der eine
oder andere bei Ebay Probkleme bekommen?
das geht. Zunächst muß der Verkäufer wie als ob du den Artikel nicht bezahlt hättest, eine Meldung an Ebay bzgl. Unstimmigkeit mit dem Käufer machen. Dort kann man auch die Option „Wir haben uns geeinigt, das Geschäft nicht abzuschließen“ auswählen. Du bekommst eine Mail von Ebay und musst das dann bestätigen. Dann bekommt er seine Provision zurück und du keinen Ärger. (War jetzt davon ausgegangen, dass du Käufer bist, ansonsten natürlich umgekehrt).
Viele Grüße,
Julia