Tach’chen.
Unternehmer A hat Schadenersatzansprüche in Höhe von 1000 EUR (800 EUR Schadenersatz + 200 EUR Anwaltskosten) gegenüber Unternehmer B.
Muss A 1190 EUR von B verlangen und 190 EUR als MwSt an das Finanzamt abführen?
Angenommen A einigt sich mit B gütlich auf eine Zahlung von 500 EUR (200 EUR Anwaltskosten + 300 EUR Schadenersatz).
Muss A 595 EUR von B verlangen und 95 EUR als MwSt an das Finanzamt abführen?
Oder sind die Summen evtl. aufzsplitten in Anwaltskosten mit/ohne MwSt + Schadenersatz mit/ohne MwSt?
Vielen Dank
TTR