gütliche Einigung steuerbar (MwSt)?

Tach’chen.

Unternehmer A hat Schadenersatzansprüche in Höhe von 1000 EUR (800 EUR Schadenersatz + 200 EUR Anwaltskosten) gegenüber Unternehmer B.
Muss A 1190 EUR von B verlangen und 190 EUR als MwSt an das Finanzamt abführen?

Angenommen A einigt sich mit B gütlich auf eine Zahlung von 500 EUR (200 EUR Anwaltskosten + 300 EUR Schadenersatz).
Muss A 595 EUR von B verlangen und 95 EUR als MwSt an das Finanzamt abführen?

Oder sind die Summen evtl. aufzsplitten in Anwaltskosten mit/ohne MwSt + Schadenersatz mit/ohne MwSt?

Vielen Dank
TTR

Hallo,

der Schadensersatz ist nicht steuerbar, da kein Leistungsaustausch stattfindet. Somit ist darauf keine Umsatzsteuer zu erheben.

Ob die vom Rechtsanwalt erhobenen Umsatzsteuer in den Schaden reingerechnet werden muß, richtet sich danach, ob der Adressat der RA-Rechnung zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Wenn ja, dann wird die USt vom FA erstattet.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald