Jemand will auf seinem privaten Grundstück eine Gulaschkanone betreiben. Welche Genemigungen würde er brauchen?
Jemand will auf seinem privaten Grundstück eine Gulaschkanone
betreiben. Welche Genemigungen würde er brauchen?
Auf wen will er denn schießen?
Jemand will auf seinem privaten Grundstück eine Gulaschkanone
betreiben. Welche Genemigungen würde er brauchen?
Gewerblich oder Privat?
Wen will er denn bekochen? Sich selbst oder Gruppenverpflegung (zB. Vereinsintern) oder gar gegen GEld.
Wenn gegen Geld, dann ist es ein Imbiss, wenn vereinsintern dann ist es ein Vereinsgastro, bei beiden also alle Lebensmittelrechtlichen Dinge, wie jede andere GAstronomie auch. Dazu dann natürlich noch allerlei baurechtliche/Städteplanerische Genehmigungen, ob Gastro dort überhaupt in Frage kommt und ob es als Stehimbiss gelten kann oder ob man Klos etc. bereitshalten muss.
Wenn nur privat, dann käme noch, wie bei allen anderen Versionen, in BEtrracht, dass niemand das große Stahldings als Schrott oder Altauto bezeichnet, also als Anhänger muss es ggf. angemeldet sein oder unangemeldet Umweltgerecht, ohne triefende Schmierstoffe.
Gruß Susanne
Hallo Susanne,
es soll gewerblich genutzt werden. Auf dem Gelände ist ein Ziegenhof mit Verkauf hauseigener Produkte. Dazu soll jetzt eben noch Essen aus der Gulaschkanone kommen.
Wenn diese nun nicht fest installiert wird, sondern auf einem angemeldeten Hänger stehen würde, bräuchte man dafür auch eine baurechtliche Genemigung?
Tach
Wenn diese nun nicht fest installiert wird, sondern auf einem
angemeldeten Hänger stehen würde, bräuchte man dafür auch eine
baurechtliche Genemigung?
HAllo baurechtlich steh ich da auf dem Schlauch, das Bauamt wirds schon wissen. Ansonsten interessiert das Ordnungsamt/Gewerbeaufsicht sich für Verkaufsanhänger, insbesondere wenn dort auch gekocht wird, und das Gesundheitsamt sowieso, das ganz ist also wie eine zweite Küche (also was anderes als die offenbar schon vorhandene Käserei/Molkerei).
Ansonsten wäre es zu überlegen, ob man nicht die Kanone doch auch als möbile Aussenstelle des Hofladens mitnutzen wird, dann brauchts ne Reisegewerbekarte.
Ansonsten IHK befragen oder die Dehoga, die sind beide für Imbisse und Essensverkauf zuständig bzw. kompetent, auch wenns nachher womöglich mit über die Landwirtschaftskammer laufen kann (wie ich es mir beim Hofladen derzeit vorstellen könnte).
Also ein MArsch durch die diversen Beörden und Institutionen ganz wie bei einer Neugründung wird wohl nicht erspart bleiben.
Gruß Susanne