Gültig ab eines Nachtrages zum Mietvertrag

Hallo zusammen,
sofern in einem Nachtrag zum Mietvertrag die Umlage der Kosten der Rauchabzugsanlage in den Treppenhäusern OHNE ein Gültig-ab-Datum im Jahr 2015 vereinbart wird, ist die Umlage dann rückwirkend zum Mietvertragsbeginn gültig, bzw. können die Kosten dann bereits durch den Vermieter in der Nebenkostenabrechnung 2014 umgelegt werden?

Für eure Einschätzung im Voraus vielen Dank.

Hallo!

Dazu muss man doch wissen, ob der Nachtrag an sich überhaupt wirksam ist. Und dann muss man auch einen Starttermin angeben, ab wann das erstmals abgerechnet wird.
Denn es ist doch wohl klar, ein neuer Posten kann doch nicht rückwirkend abgerechnet werden. Wie sollte das gehen ?
Hier klingt es doch als ob die Rauchabzugsanlage neu eingebaut wurde und deshalb auch neu Wartung erfordert.

Und im selten Fall, Vermieter hat nur vergessen die Wartung abzurechnen, dann wäre das sein Pech.

Wenn Mieter z.B. zustimmt, dann kann man so ziemlich alles rückwirkend nachberechnen.

Aber in der Regel sind nach Vertragsabschluss keine einseitigen Änderungen zulässig.
Wenn im Vertrag alle Nebenkosten einzeln mit Namen und Preis aufgezählt sind, dann kann nicht ein Posten plötzlich hinzukommen.

Das geht nur, wenn in der Liste auf die „amtliche“ Liste aller zulässigen Nebenkosten verwiesen wird ohne sie einzeln zu nennen.
Da wäre dann auch der neue Posten wohl dabei.

MfG
duck313