Eine große Wohnanlage in einer deutschen Tourismushochburg. Die Appartements gehören Privatpersonen, ein angegeliederter Hotelbetrieb vermietet diese Appartements wenn die Eigentümer sie nicht selbst nutzen. In der Teilungserklärung ist festgelegt, das die App. ausschließlich über den Hotelbetrieb vermietet werden dürfen.
Gesetzt den Fall das Hotel muss Insolvenz anmelden - dann ist doch eigentlich die Teilungserklärung (oder zumindest der entsprechende § der Teilungserklärung) nicht umsetzbar und ein App. darf vom Eigentümer selbst vermietet werden - oder? Was ist wenn dann ein langfristiger Mietvertrag geschlossen wird und in dieser Zeit ein neuer Hotelbetrieb entsteht - oder der alte Betrieb über das Insolvenzverfahren gerettet wird. Ist dann der Mietvertrag von heute auf morgen ungültig und der Mieter muss ausziehen oder kann der Mietvertrag bis zum Ende der Laufzeit aufrecht erhalten werden?
Das Vermietungsrecht geht dann auf die Gemeinde über. Die Eigentürmergemeinschaft kann aber bei der Gemeinde beantragen, ihr Vermietungsrecht zurück zu erhalten. Wird aber Gebühren kosten!
Hallo KleinerDummer,
kann es sein, dass wir hier Deine Hausaufgaben machen sollen?
Du hast da sehr viele unterschiedliche Fragen aus dem selben Fachgebiet im Forum laufen.
Gruß
Kleiner Racker
Ne, glücklicherweise habe ich die Zeiten hinter mir … heute gebe ich welche auf und helfe bei der Lösung, was weit befriedigender ist als selbst jeden Tag mit der Lösung zu versauen 
Nö, es sind im Bekantenkreis zufällig zwei Fragen aus demselben Bereich aufgetreten und die ham gedacht: „Fragn wir doch mal den kleinen Dummen, der weiß doch alles …“. Da der kleine Dumme aber doch nicht alles weiß fragt er die Schlauberger bei WWW und gibt dann mit seinem gesunden Halbwissen wiederum im Bekanntenkreis an 
So macht man das Leude …
sorry, dann hab ich Dir wohl Unrecht getan!
Nix für Ungut
Kleiner Racker