Gummibärchen 'nicht zum Verzehr geeignet'

Hallo,

auf manchen Grußkarten befindet sich ein Mini-Tütchen mit wenigen Stück Gummi-Süßigkeiten.
Das Mini-Tütchen ist fest verpackt, sieht etwa aus wie dieses http://www.werbeartikel.at/images/suessigkeiten/gumm…, trägt den Markennamen eines bekannten Süßwarenherstellers, Zutaten und Mindesthaltbarkeitsdatum sind auf dem Tütchen ebenfalls angegeben.
Warum steht aber auf der Folien-Umverpackung, in der sich Karte plus Tütchen befinden: „Süßware nicht zum Verzehr geeignet, nur Dekoration“?
Der Hersteller will sich dabei gegen irgendwas absichern, das ist klar - nur worum geht es da?

Viele Grüße,
Nina

Warum steht aber auf der Folien-Umverpackung, in der sich
Karte plus Tütchen befinden: „Süßware nicht zum Verzehr
geeignet, nur Dekoration“?
Der Hersteller will sich dabei gegen irgendwas absichern, das
ist klar - nur worum geht es da?

Ein Schuss ins Blaue - der Hersteller der Grußkarten will sich keine Gedanken um das Mindesthaltbarkeitsdatum machen müssen?

Viele Grüße,
Sebastian

Hallo Sebastian,

Ein Schuss ins Blaue - der Hersteller der Grußkarten will sich
keine Gedanken um das Mindesthaltbarkeitsdatum machen müssen?

ein Mindesthaltbarkeitsdatum steht drauf, auch der Hersteller der Gummibärchen…

Aber: Könnte es darum gehen, dass sonst die Karte nicht mehr nach Ablauf des MHD verkauft werden dürfte da ja ein abgelaufenes Lebensmittel mit verkauft wird?

Viele Grüße,
Nina

Hi.

Aber: Könnte es darum gehen, dass sonst die Karte nicht mehr
nach Ablauf des MHD verkauft werden dürfte da ja ein
abgelaufenes Lebensmittel mit verkauft wird?

Ebenfalls ein Schuss ins Blaue: könnte es darum gehen, dass die Gummibärchen ja an sich tierischen Ursprungs sind (Gelatine) und dementsprechend strengen Hygienevorschriften und anderen Bestimmungen des Lebensmittelrechts unterliegen? Der Hersteller der Karten sichert sich so ab, dass er kein Lebensmittelhersteller ist?

Gruß,
Andreas

Kleber?
Hi Nina,

ich erinnere mich an eine große „Adventskalender-Rückrufakion“, die angestellt wurde,weil der Kleber in die Süßigkeiten gewandert ist.
Ich kann mir vorstellen, dass es bei den karten ähnlich ist. Der Kleber, mit dem das Tütchen auf die Pappe geklebt ist, mag eben auch die Gummibärchen… und die sind dann für den Menschen nicht mehr 100% Gummibärchen.

LG Ulli

Hallo Andreas,

Ebenfalls ein Schuss ins Blaue: könnte es darum gehen, dass
die Gummibärchen ja an sich tierischen Ursprungs sind
(Gelatine) und dementsprechend strengen Hygienevorschriften
und anderen Bestimmungen des Lebensmittelrechts unterliegen?

die Gummibärchen sind nicht vom Kartenhersteller, sondern von einem gewissen sehr bekannten Gummibärchenhersteller (was auf dem Tütchen auch groß drauf steht, „H…o Goldbären“).
Es kann also nicht sein, dass sich der Kartenhersteller dagegen absichert, dass die Gummibärchen etwa nicht entsprechend den Hygienevorschriften hergestellt wurden.

Viele Grüße,
Nina

Hallo Ulli,

ich erinnere mich an eine große
„Adventskalender-Rückrufakion“, die angestellt wurde,weil der
Kleber in die Süßigkeiten gewandert ist.
Ich kann mir vorstellen, dass es bei den karten ähnlich ist.
Der Kleber, mit dem das Tütchen auf die Pappe geklebt ist, mag
eben auch die Gummibärchen… und die sind dann für den
Menschen nicht mehr 100% Gummibärchen.

das ist ein guter Hinweis, danke :smile:
Könnte natürlich sein, dass Spuren des Klebers durch die Gummibärchen-Tüte wandern können.

Viele Grüße,
Nina

Schuß ins Blaue drei:

Die Karten werden vermutlich im Schreibwarenhandel verkauft, nicht im Lebensmittelhandel. Ein Lebensmittelhändler muß vermutlich andere Auflagen erfüllen als ein Schreibwarenhändler. Wären die Gummibärchen „Lebensmittel“, dürften sie möglicherweise von Schreibwarenhändler nicht verkauft werden.

Gruß,
Max

Lebensmittel (Chips, Limo…) in Videotheken
Hallo Max,

Die Karten werden vermutlich im Schreibwarenhandel verkauft,
nicht im Lebensmittelhandel.

genau, die werden teils auch in Geschäften verkauft, sie sonst keine Lebensmittel verkaufen.

Ein Lebensmittelhändler muß
vermutlich andere Auflagen erfüllen als ein
Schreibwarenhändler.

Ich weiß nicht, ob das auch auf verpackte Lebensmittel, die keine Kühlung o.ä. benötigen, zutrifft.
Ist dir da was bekannt?

Das betrifft ja noch mehr Geschäfte:
Videotheken z.B. verkaufen oft Getränke, Chips und Süßwaren, Museumsshops verkaufen häufig thematisch passende Schokoladen- oder Gummisüßigkeitenfiguren, Geschenkeläden haben oft Schokoladentafeln oder Pralinen in Sortiment - hier steht nie drauf, es wäre nicht zum Verzehr geeignet, brauchen die eine extra Genehmigung dafür bzw. bestimmte Auflagen?

Viele Grüße,
Nina