Günstigerprüfung von Kapitalerträgen bei Lohnersatz ?

Hallo Community,
ich werde vorraussichtlich dieses Jahr krankheitsbedingt nur Krankengeld bzw. Übergangsgeld bekommen, kein Lohn oder Gehalt.
Ich könnte jedoch aus dem Verkauf von Wertpapieren Gewinne realisieren, die dann der Abgeltungssteuer unterliegen.
Meine Fragen sind :
Kann ich auch ohne Lohn/Gehalt eine Günstigerprüfung beantragen, wo dann die Kapitalerträge als normales Einkommen gewertet wird, und die Ersatzleistungen dem Progressionsvorbehalt unterliegen ?
Wird die Werbungskostenpauschale von 1000 € berücksichtigt, wenn die Kapitalerträge im Rahmen der Prüfung als normales Einkommen gewertet werden ?
Da ja von den Lohnersatzleistungen keine ausgewiesenen Sozialabgaben erfolgen, sind dann im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen wenigstens die Beiträge zu privaten Versicherungen (Haftpflicht, etc. ) abziehbar?

Vielen Dank für Eure Antworten,
einen schönen Tag Euch Allen.

Ja.

Die 1000 € gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, für die Kapitalerträge gibt es den Sparerpauschbetrag von 801 €.

Sonderausgaben können ganz normal abgezogen werden, ebenso außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen/ haushaltsnahe Dienstleistungen.

Ja, die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro wird berücksichtigt, allerdings nur als Minderung bei den Einkommensersatzleistungen, so daß sich ein niedrigerer Progressionsvorbehalt ergibt.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald