meine freundin schaut grad „schnulleralarm“ oder „mein baby“ oder wie auch immer die sendung auf rtl2 heißt. ich hab auch mal ein bißchen hingeschielt und was seh ich da?
ein werdender vater (polizist) fährt in seinem polizei-vw-bus rum, ohne gurt!
frage: dürfen die das?
falls ja: warum dürfen die das?
ein werdender vater (polizist) fährt in seinem polizei-vw-bus
rum, ohne gurt!
frage: dürfen die das?
falls ja: warum dürfen die das?
Grundsätzlich gilt StVO §21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme
"(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für
Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung
Lieferanten beim Haus-zu-Haus-Verkehr im Auslieferungsbezirk
Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,
Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,
das Begleitpersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,
Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes."
Für die Polizei gibt es da folgende Ausnahme:
StVO §35 Sonderrechte
„(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung (…) [ist] die Polizei (…) befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.“
Das heisst konkret: Wenn es zur Erfüllung hoheitlicher Pflichten erforderlich ist, ohne Gurt zu fahren, dann dürfen die das. Da das nur in wenigen Fällen, für den Fahrer in fast keinem denkbaren, der Fall sein dürfte: Nein, die dürfen das nicht.
Ein „legales“ Beispiel wäre, wenn die Beamten hinten im Wagen einen „Gangster in Schach halten“ müssen. Da wären sie mit Gurt u.U. behindert. Das einzige Argument für den Fahrer wäre, daß er durch’s Abschnallen ggf. Zeit verliert, die aber marginal sein dürfte, ergo „zählt das wohl nicht“.
Bloß - wer ahndet denn solche Verstöße? Na? Richtig, die Polizei! Aber es bleibt ein schlechtes Vorbild.
warum sind denn die Taxifahrer von der Regel ausgeschlossen?
Gruß Ivo
Hm, keine Ahnung, im Internet hab ich nix dazu gefunden außer diesem Urteil hier:
"Gurtpflicht für Taxifahrer
Taxi- und Mitwagenfahrer sind von der Pflicht zur Anlegung der vorgeschriebenen Sicherheitsgurte nur dann befreit, wenn sie tatsächlich Fahrgäste befördern, nicht aber bei den sogenannten Leerfahrten.
OLG Düsseldorf am 10.07.1998 (5 Ss [OWi]186/98-[OWi]91/98"
warum sind denn die Taxifahrer von der Regel ausgeschlossen?
Wenn ich mich richtig erinnere: Wegen der Gefahr von Überfällen. Man war der Ansicht, dass sich ein Taxifahrer besser wehren kann, wenn er nicht angeschnallt ist.
Ob das tatsächlich so ist, sei dahingestellt …
Das ist auch der Grund dafür, dass die Ausnahme nur gilt, wenn sich Fahrgäste im Fahrzeug befinden.
Ich meine mich auch zu erinnern, dass die Taxifahrer damals bei Einführung der Gurtpflicht diese Ausnahme mit dem oben beschriebenen Argument durchgesetzt haben. In den Medien setzte sich allerdings der Eindruck durch, dass man eigentlich nur einen Weg suchte, sich vor der Gurtpflicht zu drücken.
Wenn ich mich richtig erinnere: Wegen der Gefahr von
Überfällen. Man war der Ansicht, dass sich ein Taxifahrer
besser wehren kann, wenn er nicht angeschnallt ist.
Ob das tatsächlich so ist, sei dahingestellt …
naja, ob sie sich tatsaechlich besser wehren koennen, bezweifle ich auch, aber sicherlich ist - so denke ich - die Chance besser, sich ggf. schneller vom Fahrzeug (und somit vom Ort des Verbrechens) entfernen zu koennen. Wer sich dann erst noch abschnallen muss, zeigt seine Fluchtabsichten doch ansonsten irgendwie an