Hallo!
man muß manche Kunden auch etwas „schmieren“.
Entsprechende Signale bis hin zu eindeutigen Aufforderungen habe ich auch schon bekommen. In sehr viel früherer Zeit ließ ich mich gelegentlich darauf ein. Es ist aber von beiden Seiten ein höchst fragwürdiges Verhalten, immerhin signalisiert man, es mit rechtlich einwandfreiem und kaufmännisch sauberem Verhalten nicht so arg genau zu nehmen. Genau solche Signale und solchen Ruf kann man langfristig am allerwenigsten gebrauchen. Außerdem macht man sich angreifbar.
Ich war lange in einem Unternehmen der Rüstungsindustrie tätig. Dort gab es „Vertriebsmitarbeiter“, deren ausschließliche Aufgabe darin bestand, Mitarbeiter von Erprobungsstellen der Bundeswehr bei guter Laune zu halten und für ausreichenden Bakschischfluß an z. B. Kunden aus dem Iran zu Zeiten des Schahs zu sorgen. Später hatte ich im Rahmen von Hochschulausstattungen mit diversen Bauämtern zu tun. Was dort zuweilen ablief, war schlicht kriminell. Diese Erscheinungen sind auf beiden Seiten Zeichen fehlender oder verkommener Unternehmenskultur. Mit solchen Leuten hat man auf die Dauer keine Freude. Deshalb: Finger weg! Wenn die Leistung in den Hintergrund tritt und die Vergabe aufgrund von Schmieren stattfindet, muß man ohne weiteres damit rechnen, bei erster Gelegenheit auf dem Geschäft gekippt zu werden, weil ein anderer besser schmiert. Oder wie es der Teufel will, interessiert sich eine Innenrevision und in der Folge der Staatsanwalt für das Tun eines Sachbearbeiters. Danach wünschst Du nur noch, nie mit dem Auftrag zu tun gehabt zu haben.
Wenn ein auftragsentscheidender Mitarbeiter unverblümt ein bestimmtes Mobiltelefon verlangt, würde ich dafür nicht zur Verfügung stehen. Ich würde solchem Menschen sagen, daß er sich sauberer Auftragsabwicklung und bester Qualität sicher sein kann und mich ansonsten höflich verabschieden. Anders sehe ich den Sachverhalt, wenn ich den Kunden im Laufe des Gesprächs zum Arbeitsessen einlade. Das hat mit Fingerspitzengefühl zu geschehen, also nicht ausgesprochen geizig und piffelig, also keinen Döner auf die Faust, aber auch nicht zu oppulent, um den Mitarbeiter nicht in den Verdacht der Vorteilsnahme zu bringen. Versuche es statt dessen mit überzeugender Qualität und der besonderen Leistung. Das geht in ausnahmslos jedem Gewerbe, auch im Reinigungsgewerbe, in dem Du tätig bist. Btw: Schon mal über Spezialisierungen nachgedacht?
Es gibt Grenzfälle und die lernt man gerade im Bereich öffentlicher Auftraggeber kennen. Da werden z. B. Dinge, die Bestandteil eines Gebäudes sind, vom Bauamt geordert und andere Dinge muß die Uni selbst aus ihrem Budget bestreiten. Solche Feinheiten des Prozederes muß man natürlich kennen und kann dann der Uni durch geeignete Darstellung im Angebot im Rahmen des Vertretbaren entgegen kommen, so daß die Beschaffung vom Bauamt zu bezahlen ist. Oder ist es schon Bestechung, wenn jemand dem auftraggebenden Institut die Betreuung einer Diplomarbeitet anbietet, den Diplomanden bezahlt und alle einen Nutzen davon haben? Die Grenzen sind fließend und es wird unseriös und rufschädigend, wenn an irgendeiner Stelle persönliche Vorteilsnahme oder Bereicherung dabei sind. Schmierige Auftraggeber sind verzichtbar. Es ist ein Unterschied, wann z. B. ein etwas besseres Essen stattfindet. Vor Auftragsvergabe ist soetwas mit ganz spitzen Fingern anzufassen, während es in einem angemessenen zeitlichen Abstand nach der Auftragsvergabe nicht mehr ganz so kritisch ist. Aber auch dann sollte man peinlich jeden Eindruck vermeiden, eine Gegenleistung zu erwarten.
Das Verteilen von Geschenken zu Weihnachten erfordert Taktgefühl. Gegen einen nicht zu prollig aussehenden Kalender mit Werbeaufdruck ist nichts einzuwenden. Billig aussehende Kugelschreiber, Feuerzeuge und andere Streuartikel sind eher Negativwerbung. Das edle, teure Schreibgerät ohne Werbeaufdruck ist schon höchst fragwürdig, während es mit Werbeaufdruck kaum zu beanstanden ist. Es gibt aber auch etliche Unternehmen mit glasklaren Richtlinien. Was dort über eine schlichte Grußkarte hinaus geht, ist ausdrücklich unerwünscht.
In Deutschland kann man sich von seriös geführten Unternehmen und Behörden eine dauerhafte Auftragssperre einhandeln, wenn man nach den Methoden früherer Generationen vorgeht. Andere Länder, andere Sitten: Bei Auschreibungen z. B. am Persischen Golf ist es nicht unüblich, daß man von vornherein mitgeteilt bekommt, wieviele und welche 6-Zylinder mit detailliert beschriebener Ausstattung einschließlich jeweils einer Bar „for cool drinks“ bereitzustellen sind, wenn man berücksichtigt werden möchte.
Gruß
Wolfgang