Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
ich habe ein kleines Problem mit meiner Küche und hoffe, dass Sie mir helfen können.
Ich habe vor 5 Monaten eine Modulküche gekauft und nun muss ich feststellen, dass an den Stoßkanten bei der Spüle und vorne an der Kante, das Holz aufquillt.
Die Stoßkanten hat mein Lebensgefährte (Kfz-Mechaniker) mit Silikon versiegelt. Hat leider nichts gebracht.
Nun habe ich die Küche reklamiert. Zunächst wurde von Selbstverschulden (nicht fachgerecht gezogene Silikonnaht) gesprochen. Anschließend wurde mir mitgeteilt, dass ein Gutachter geschickt wird, dessen Kosten ich übernehmen muss, wenn es selbstverschuldet ist. Vorher habe ich Quelle mitgeteilt, dass ich keine Kosten übernehme, da ich der Meinung bin, dass ich nicht in der Beweislast stehe.
Nun frage ich mich, ob die die Kosten einklagen können, wenn ich doch als Verursacher in Frage komme.
Ich würde mich sehr über eine Einschätzung Ihrerseits freuen.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Svenja Dörlitz