Hallo,
Fahrer B fügt Fahrer A am Kfz eine kleinen Schaden zu. (ca 600 Eur).
Fahrer A lässt einen Kostenvoranschlag machen in der Werkstatt und
die Versicherung von Fahrer B möchte daraufhin einen Gutachter die
Sache beäugen lassen.
Der Gutachter erstellt selber einen Kst-voranschlag und reduziert die Kosten auf ca. 300 Eur.
Kann man nun ohne nochmaliges Gegengutachten der Versicherung sagen, man möchte 90 Eur mehr als der Gutachter ausgerechnet hat?
Die Begründung liegt in der Minderung des merkantilen Marktwertes und an der Tatsache, dass schon kleine Reparaturen von der Werkstatt durchgeführt wurden, um die Tüv Prüfung zu bestehen. (z.b. defektes Licht).
Muss man in diesem Falle ein Gegengutachten erstellen oder genügt es, dies einfach mitzuteilen, zumal der Betrag nur geringfügig höher ausfällt?
Danke.
Hallo,
Kann man nun ohne nochmaliges Gegengutachten der Versicherung
sagen, man möchte 90 Eur mehr als der Gutachter ausgerechnet
hat?
Sagen kann man das schon. Doch wird die Versicherung darauf wahrscheinlich nicht eingehen, auch wenn’s wie unten begründet wird.
Die Begründung liegt in der Minderung des merkantilen
Marktwertes und an der Tatsache, dass schon kleine
Reparaturen von der Werkstatt durchgeführt wurden, um die Tüv
Prüfung zu bestehen. (z.b. defektes Licht).
Muss man in diesem Falle ein Gegengutachten erstellen oder
genügt es, dies einfach mitzuteilen, zumal der Betrag nur
geringfügig höher ausfällt?
Das Gegengutachten wird sicher teurer als die 90 € um die es hier geht.
Und trotzdem bleibt damit das Risiko, dass die Versicherung selbst das Gegengutachten nicht anerkennt. Und dann vor’s Gericht zu ziehen, davon ist abzuraten : wegen noch höherer Kosten und des verbleibenden Risikos. Versicherungen scheuen idR bei so etwas nicht die Verfahrenskosten !
Gruß
Karl