Ich klage vor dem Sozialgericht auf Zusammenhang verschiedener Diagnosen zum stattgehabten Arbeits-Wege-Unfall. Der Arbeitsunfall ist seitens der BG anerkannt.
Der Unfall ereignete sich 1999 und ist somit schon eine Weile her. Habe ein zertrümmertes Hüftgelenk, was verplattet wurde. Eine Beinverkürzung von 2 cm und irrsinige Schmerzen, die über eine Schmerz- und Psychotherapie in Behandlung sind.
Nun wurde ein Gutachten von der BG beauftragt („fachchirurgisches und epidemiologisch-wissenschaftliches Sachverständigengutachten“)
Vortrag
… im Weiteren Verlauf des Gutachtens …
Frage
- Ist das mein Problem, dass bildgebendes Material nicht mehr auffindbar ist?
- Kann dann aus Behauptungen eine Leistungsfreiheit abgeleitet werden?
- Wie kann man behaupten, dass Bildmaterialien keine Frakturen aufweisen, wenn diese nicht mehr vorhanden sind? (hier wird auch das Becken aufgeführt, obwohl dieses zertrümmert war)
Könnt Ihr mir bitte helfen? Vielen lieben Dank